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Halteverbot

Beiträge zum Thema Halteverbot

Blaulicht
Zwei Bilder. - Falsch = Parkverbot. Richtig = Halte(!)-Verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen, siehe Bild 2. Die Person, die dieses Kfz so dicht, viel zu dicht also vor dem Zebrastreifen geparkt hat, gefährdet u.a. Kinder auf dem Wege von und zu ihrer Schule auf diesem Zebrastreifen Karl-Kellner-Straße/Rathenaustraße. In der nähe Fußgängerüberweges liegen in Langenhagen u.a.: Leibniz-IGS, Hermann-Löns-Schule, ... Die Gefährdung durch das Falschverhalten der Person am Steuer DIESES Autos führt u.a. zur Verringerung des Sichtfeldes von Personen, die den Zebrastreifen queren wollen, insbesondere aber auch von Personen am Steuer von herannahenden Kfz,  die querende Personen zu spät erkennen. MERKE: Wer weiterhin Personen massiv gefährden möchte, macht das sooooooo wie die Person, die dieses Kfz da so geparkt hat.
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StVO beachten: Wozu? Falsch parken geht immer ...
Zweiter Beitrag, drei Bilder: Falschhalter / Falschparker gefährden Sicherheit weiterhin permanent an diesem Schulweg-Zebrastreifen

Beitrags-Bild 2: ■ Halte(!)verbot 5 m vor jedem Zebrastreifen ■ Parkverbot? Sowieso ... Ruhender Verkehr: ■ Ordnungsamt der Stadt Langenhagen. Bauliche Maßnahmen: ■ Verkehrsabteilung der Stadt Langenhagen Falschhalter/Falschparker gefährden weiterhin an dieser Stelle: ■ durch zu dichtes Parken vor  Zebrastreifen ■ Abstand kleiner als StVO-5-m ■ durch unerlaubte Einschränkung des Sichtfeldes Bußgeld-Info ■ €25 bis € 50: ■ Parken weniger als 5 m vor Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Was tun? ■...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 20.02.23
  • 6
Gedanken
Unsinnige Beschilderung in der Fiedelerstr.: Hier ist das Parken(und Befahren) des Gehwegs grundsätzlich verboten. Wozu sind dann noch Verbotsschilder nötig?
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Geht es noch?

…Oder wie dreist ist das denn? Vor ein paar Wochen war „man“ in der hann. Güntherstr. recht erbost über die Aufstellung von zahlreichen „Pollern“ gegen Falschparker – unsere Zeitungen berichteten davon. Doch scheint es doch nötig zu sein derartige Schritte zu unternehmen. Hier (in der Güntherstr.) sind es Poller, in der Döhrener Fiedelerstr. sind jetzt sogar sinnlose Schilder aufgestellt worden (Bild 1), um Verkehrsteilnehmer an geltende Vorschriften (Spielregeln, die man in der Fahrschule...

  • Niedersachsen
  • Hannover-Seelhorst
  • 22.11.20
Politik
Der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen der Fahrbahnmarkierung und abgestelten Fahrzeugen kann nicht eingehalten werden, dennoch werden hier Parkplätze ausgewiesen
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Stadt ordnet Parken innerhalb eines Parkverbotes an

Bei der Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Landwehrstr. in die Abelmannstr. sind viele Parkplätze weggefallen. Nun wurde im Nachhinein auf der Nordseite der Abelmannstr. vor der "Alten Schmiede" (durch das "Zeichen 314") eine Strecke zum Parken ausgewiesen. Dies steht aber im Wiederspruch zur Straßenverkehrsordnung (StVO) ! § 41StVO schreibt nämlich vor, dass das Parken am Fahrbahnrand nur erlaubt ist, wenn zwischen der Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 294) und einem am Fahrbahnrand...

  • Niedersachsen
  • Hannover-Seelhorst
  • 21.01.15
  • 1
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