Die Mindestlohnlüge der Großen Koalition

Orginal Text des heute veröffentllichten Koalitionsvertrages:

Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von die-
ser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträ-
ge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneinge-
schränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifver-
träge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Min-
destlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnni-
veau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das
geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, eu-
roparechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendege-
setz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.

Ergo: Gefordert und versprochen waren der 1. Januar 2014!

Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn tritt somit nicht am 1. Januar 2015 sondern erst am 1. Januar 2017 in Kraft!

Bürgerreporter:in:

Erster Geschichtenerzähler aus Naumburg (Saale)

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