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Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto

Ab Oktober Bürgerkonto für jede Privatperson
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Mit einer veröffentlichten 'Erklärung der deutschen Sparkassen zum Bürgerkonto' verpflichten sich die 423 Sparkassen in Deutschland, ab Oktober jeder Privatperson in ihrem Geschäftsgebiet ein Guthabenkonto - sprich: Bürgerkonto - einzurichten. Mit dem Bürgerkonto können Kunden am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, ohne sich dabei zu verschulden. Dabei bezahlen sie keine höheren Entgelte als bei einem vergleichbaren Konto mit Überziehungsmöglichkeit.
Die Selbstverpflichtung zum Bürgerkonto ohne höhere Entgelte ist ein vorbildliches Vorgehen, nähere Infos dazu hier:

http://www.dsgv.de/de/presse/pressemitteilungen/120926_PM_Buergerkonto_97.html

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