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Laatzen - Hausnummern

Der Gruppenauftrag lautete diesmal : Hausnummern in Laatzen
Ein Auszu7g aus der Niedersächsischen Bauordnung:

(1) Jeder Eigentümer eines Gebäudes ist verpflichtet, Schilder mit der ihm von der Stadt zugeteilten Hausnummer an seinem Gebäude anzubringen. Dies gilt auch im Falle erforderlicher Änderungen (Umnumerierungen).
(2) Die Hausnummer muß an der Straßenseite des Hauptgebäudes über oder unmittelbar neben der Eingangstür in einer Höhe von 1,50 Meter bis 2,50 Meter angebracht sein. Befindet sich die Eingangstür nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der, der Eingangstür nächstgelegenen Ecke des Gebäudes zur Straßenseite hin in gleicher Höhe anzubringen.
(3) Die Hausnummern müssen von der Straße aus sichtbar sein. Wird die Sichtbarkeit durch einen Vorgarten oder Pflanzenbewuchs ausgeschlossen, so ist die Hausnummer am Eingang zum Grundstück in geeigneter Höhe, mindestens aber in Höhe von 1,50 Meter anzubringen.
(4) Die Hausnummernschilder müssen stets lesbar sein. Ist die Lesbarkeit nicht mehr gegeben, so ist das Schild zu erneuern.
§ 7
Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig nach § 59 Nds. SOG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten nach § 2 bis 5 dieser Verordnung zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können nach § 59 Absatz 2 Nds. SOG mit einer Geldbuße von bis zu 5.000,00 € geahndet werden.
Zum letzten Absatz: Wäre wohl eine Rieseneinnahmequelle für unsere Gemeinden !

Meine Auswahl beschränkt sich auf den Ortsteil Oesselse.

Kamera: Nikon D7100
Objektiv: Sigma 18-300 1:3.5-6.3

  • FACHWERKNUMMER MIT VERSICHERUNG
  • hochgeladen von Rudolf Czoske
  • Bild 5 / 5

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1 Kommentar

Auch hier gut gelöst.

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