Impfbescheinigungen, Impfpässe

und Impfersatzbescheinigungen: Es gibt keine verbindliche Formatvorlage zur Bescheinigung durchgeführter Impfungen. Stark verbreitet ist die "Internationale Impfbescheinigung" – in aller Regel in gelber Farbe. Die neuesten Versionen haben eigene Eintragsfelder für COVID-Impfungen. Folgendes ist durch den Impfarzt zu einer Impfung zu dokumentieren:

  • Name des Impflings und Geburtsdatum
  • Tag, an dem die Impfung durchgeführt wurde
  • Art der Impfung (in vielen Formatvorlagen kann das angekreuzt werden)
  • Bei "Corona" steht hier meist COVID-19
  • Handelsname und Charge des Impfstoffs
  • wenn Aufkleber durch den Impfstoffhersteller geliefert werden, können diese zur Erleichterung hier genutzt werde (die Eintragung kann natürlich auch handschriftlich erfolgen)
  • Unterschrift des Arztes und Stempel des Arztes oder der Einrichtung (z.B. Impfzentrum)
  • Gelegentlich werden in die Formulare auch Folgetermine für die Zweit- oder Drittimpfung eingetragen.

Für den Nachweis einer Impfung ist es unerheblich, ob Bescheinigungen maschinell, handschriftlich oder mit Aufklebern generiert werden.

Bürgerreporter:in:

Thomas Ruszkowski aus Essen

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