Dom in Verden an der Aller

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Das Orgelspiel im Dom sorgte in den Jahren 2009–2011 für einen Rechtsstreit über die (Un-)Zumutbarkeit von Geräuschimmissionen im Umfeld des Doms. Eine unmittelbare langjährige Anwohnerin hatte auf Unterlassung geklagt. Das Oberlandesgericht Celle hat das klageabweisende erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Verden bestätigt. Die festgestellte Lärmimmission wurde als „unwesentliche“ Lärmbeeinträchtigung eingestuft, die „nach dem Empfinden eines Durchschnittsmenschen“ und „auch unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange billigerweise (…) zumutbar“ sei. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

(Quelle WIKIPEDIA)

Bürgerreporter:in:

Thomas Ruszkowski aus Essen

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