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Mündliche Nachfragen im Stadtrat und Ausschüssen weiterhin möglich

Zum Zeitungsartikel „Virus beschränkt politischen Diskurs, Anfragen im Rat oder in den Ausschüssen sind derzeit nicht erwünscht“ erklärt Torsten Lemmer, Ratsherr und Geschäftsführer der Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER:

„Die Ratsgruppe Tierschutz / FREIE WÄHLER hat sich schon länger dem Thema Anfragen, Beantwortung und Nachfragen angenommen. Ich erinnere zum Beispiel an unsere Presseerklärung vom 14. März 2021.

Nach der letzten Ratsversammlung erhielten wir ein E-Mail aus dem Büro des Oberbürgermeisters: „Entgegen Ihrer Auffassung und der Darstellung in der NRZ vom 13.03.2021 wurde eine Entscheidung, dass Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten in der nachfolgenden Ratssitzung schriftlich einzureichen sind, nicht getroffen. Im Ältestenrat wurde lediglich vereinbart, dass das im Rat zur Zeit aufgrund von Corona praktizierte Verfahren zwecks Vereinheitlichung auch in Sitzungen der Ausschüsse angewandt werden soll.

Dieses Verfahren beinhaltet eine schriftliche Beantwortung der Anfragen (regulär und aktuell) gem. § 16 S. 2 GeschO Rat. Der Rat beschließt somit zu Beginn der Sitzung über die schriftliche Beantwortung von Anfragen, nicht jedoch über die schriftliche Einreichung von Zusatzfragen. Aber auch seitens der Verwaltung wurde zu keinem Zeitpunkt die schriftliche Einreichung von Zusatzfragen angeordnet, ebensowenig wurde ein solches Vorgehen im Ältestenrat verabredet.

Insoweit hat sich an dem Verfahren "Zusatzfragen zu schriftlichen Antworten in der nächsten Ratssitzung" keine Änderung ergeben und die Zusatzfragen zu regulären Anfragen sind nach wie vor beim Tagesordnungspunkt "Anfragen" der nächsten Ratssitzung mündlich zu stellen und zwar in der nach der GeschO des Rates zulässigen Anzahl (2 pro Fragesteller).“

Somit ist klar, dass nach wie vor und auch unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie sowohl in Sitzungen des Stadtrats, als auch in Ausschussitzungen zwei mündliche Nachfragen des Antragstellers nach Beantwortung der Verwaltung möglich bleiben.

Insofern hat sich Ratsherr Andreas-Paul Stieber, Vorsitzender des Gesundheitsausschusses richtig verhalten. Auch Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller hat in der letzten Ratsversammlung beim Tagesordnungspunkt Anfragen gefragt, ob es Wortmeldungen gibt.

Demzufolge beschränkt der Corona-Virus den politischen Diskurs nicht und Nachfragen im Rat oder in den Ausschüssen sind vielleicht von manchem nicht erwünscht, aber auch weiterhin ausdrücklich möglich.“

Foto: (c) duesseldorf.de

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1 Kommentar

Also wird der Wille des einfachen Bürgers gelegentlich doch noch respektiert.
Frdl. Gruß Werner Ramrath

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