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CDU/CSU und FDP beglücken Pharma-Konzerne – Arzneimittelgesetz wird zugunsten der Pharmaindustrie geändert

Seit einigen Jahren haben Arzneimittelhersteller die Pflicht aufzuzeigen, welchen Nutzen ihre Präparate haben und ob sie den Patientinnen und Patienten mehr Nutzen bringen als andere.

Doch künftig dürfen die Konzerne selbst auswählen, gegen welche Vergleichstherapie sich ihre Produkte bei den Prüfungen auf einen Zusatznutzen bewähren sollen.


CDU/CSU und FDP http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613428... hängten diese Änderungen auf Wunsch der Industrie http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/medikamenten... in allerletzter Minute vor Verabschiedung der jüngsten Arzneimittelgesetzesnovelle an. Kathrin Vogler forderte für DIE LINKE und zusammen mit Abgeordneten der SPD eine öffentliche Sachverständigenanhörung, um zu erfahren, in welchem Maß die Arzneimittelausgaben deshalb steigen und die gesetzlich Versicherten stärker belastet werden. Doch die schwarz-gelbe Mehrheit setzte durch, dass eine transparente und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dieser Frage nicht stattfinden durfte.

Auch bei den „Anwendungsbeobachtungen“, die oft nur schlecht getarnte Marketinginstrumente sind, handelte die Regierung nicht konsequent. Kathrin Vogler erläuterte in ihrer Rede vor dem Bundestag http://www.kathrin-vogler.de/bundestag/reden/detai... die Kritik der LINKEN.

Quelle:
http://www.kathrin-vogler.de/

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