Fahrradrecht: Wie weit rechts müssen Radfahrer eigentlich fahren?

In Deutschland gilt das Rechtsfahrgebot für Autos und Räder.

Räder müssen nicht weiter rechts fahren als andere Fahrzeuge.
Wer den gleichen Abstand einhält wie der motorisierte Verkehr, macht nichts verkehrt.

Ein Abstand von 80 Zentimetern bis einem Meter zum Fahrbahnrand sollte eingehalten werden. Gibt es Gründe, warum man nicht so weit rechts fahren kann - etwa weil der Belag bröckelt - ist dagegen nichts einzuwenden.

Das Rechtsfahrgebot bedeutet übrigens nicht, dass man Platz machen muss.

Allerdings haben Radfahrer bei mehrspurigen Straßen keine freie Wahl, sie müssen in der rechten Spur rechts fahren. Zum Links-Abbiegen dürfen sie die anderen Spuren queren.

(aus dem "Stern")

Bürgerreporter:in:

Beate Rühmann aus Burgdorf

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