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Hunde Anleinpflicht 01.04. - 15.07.

Frühlingszeit, der Winter ist vorbei. Endlich haben Frauchen, Herrchen und ihre vierbeinigen Freunde wieder Gelegenheit für ausgedehnte Spaziergänge. Gleichzeitig beginnt für Vögel und andere wild lebende Tiere die wichtigste Zeit des Jahres. Jetzt gilt es, für Nachwuchs zu sorgen und diesen erfolgreich großzuziehen. Das klappt nur, wenn Balz, Paarung, Brut und die Fütterung der Jungtiere störungsfrei vonstatten gehen. Wir Jäger nennen diesen Zeitraum vom 01. April bis 15. Juli eines jeden Jahres die Setz- und Brut-Zeit.

Erfahrungsgemäß sind freilaufende Hunde dabei ein erheblicher Störfaktor. Deshalb gilt jetzt in der freien Natur überall Anleinpflicht für Hunde.
Das Niedersächsische Landwirtschaftministerium weist jedes Jahr erneut darauf hin, dass in der freien Landschaft (außerhalb von Ortschaften), vom 01. April bis zum 15. Juli, bis auf wenige Ausnahmen, alle Hunde an der Leine geführt werden müssen. Während dieser Zeit sind bodenbrütende Vögel und generell die Jungtiere frei lebender Tierarten besonders durch stöbernde Hunde gefährdet.
Auch in innerstädtischen Bereichen bittet das Landwirtschaftsministerium auf die Setz- und Brutzeiten Rücksicht zu nehmen. Obwohl in Grünanlagen oftmals kein Leinenzwang herrscht, werden die Hundebesitzer gebeten auch hier besonders auf ihre Hunde zu achten. In Parkanlagen sind z.B. brütende Enten durch freilaufende Hunde hochgradig gefährdet.
Innerhalb von bestimmten Wildschongebieten und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinenpflicht gelten, hier weisen in der Regel Schilder auf die jeweiligen Bestimmungen hin.

Nicht alle freilaufenden Hunde verfolgen oder verletzen wild lebende Tiere. Unzählige Jungtiere müssen jedoch qualvoll verhungern oder erfrieren, weil sie nach dem Kontakt mit Hunden von ihren Eltern verlassen werden.

Wir Jäger werden all diejenigen, welche unangeleinte Hunde führen, auf ihr Fehlverhalten ansprechen, da wir als Jagdausübungsberechtigte der gesetzliche Pflicht zur Hege und zum Schutz des Wildes unterliegen.

Hunde benötigen viel Bewegung, wollen gerne mit Artgenossen herumtollen dürfen und erhalten damit ihre Kondition und ihr Sozialverhalten zueinander. Auch deshalb bieten viele Hundevereine, Hundeausbilder sowie die Jägerschaften geeignete Ausbildungskurse auf eingezäunten, großen Grundstücken an. Nutzen sie das Angebot der Jägerschaft Burgdorf durch z.B. die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Begleithundekurs. Nähere Angaben finden sie auf unser Homepage www.js-burgdorf.de .

Bitte unterstützen sie die Jäger sowie andere Naturschützer und achten sie auf die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Wildtiere und der Natur, damit unsere Artenvielfalt erhalten bleibt. Wir alle brauchen für unser Wohlbefinden eine intakte Flora und Fauna mit den darin freilebenden Wildtieren.

Detlef Beu, Öffentlichkeitsobmann der Jägerschaft Burgdorf e.V.

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1 Kommentar

Detlev, 70 % Deiner Argumente kann man unterstützen. Der Rest unterliegt der Unterhaltung der Art zum Abschuß.
Ich habe Jäger kennengelernt, die nicht in der Lage waren, auf 100 m mit einem eingeschossenen Militärgewehr (G3) eine Scheibe zu treffen. Ich bin da also recht zwiespältig.
Es gibt noch andere Dinge, die bei mir im Gedächtnis sind (Alkohol, Führerscheinentzug durch einen Richter, der auch Jäger ist, aber keinen Waffenentzug).
So hat jeder seine Lobby und deutsches Recht ist beugbar.
Wie gesagt, ich bin da sehr zwiespältig.

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