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Kostenlose Hotline zur Minijob -Neuregelung

Zum 1. Januar tritt bei den Minijobs eine Neuregelung ein: Minijobber können dann bis zu 450 Euro im Monat verdienen, außerdem werden alle Arbeitnehmer, die ihren Minijob im nächsten Jahr aufnehmen, rentenversicherungspflichtig. Sie zahlen 3,9 Prozent ihres Gehalts selbst in die Rentenversicherung ein und haben damit Anspruch auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung. Minijobber in Privathaushalten müssen 13,9 Prozent ihres Gehalts an Rentenversicherungsbeiträgen zahlen. Für Minijobber, deren Gehalt im nächsten Jahr auf mehr als 400 Euro steigt, gilt diese Regelung ebenfalls. Auf Wunsch können sich die Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Für Fragen rund um die Neuregelung hat die Minijob-Zentrale eine kostenlose Hotline geschaltet, die unter der Nummer 0800-6464562 erreichbar ist. Umfangreiche Informationen finden sich auch unter www.minijob-zentrale.de.

Kontakt:
Knappschaft-Bahn-See
Internet: http://www.kbs.de/

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