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Gesundheitsversorgung Flüchtlinge

Endlich umfassende Gesundheitsversorgung für alle!

Gemeinsam mit über 200 weiteren Organisationen fordert der Flüchtlingsrat NRW die Abschaffung des  Ssylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), das vor 30 Jahren im Zuge des sog. Asylkompromisses als Abschreckungsinstrument eingeführt wurde. Die harschen Restriktionen des Gesetzes machen auch vor dem lebenswichtigen Bereich der Gesundheit nicht Halt. § 4 AsylbLG setzt der medizinischen Versorgung Schutzsuchender enge Grenzen, zusätzliche Leistungen werden nach §
6 AsylbLG nur in Einzelfällen bei „unerlässlicher“ Notwendigkeit bewilligt.

Auch unter den geltenden Regelungen muss die Landesregierung für eine adäquate Gesundheitsversorgung von Asylsuchenden sorgen. Dazu gehört zum einen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in allen Kommunen NRWs. Schon 2015 hatte das Land zu diesem Zweck einen Rahmenvertrag mit den Krankenkassen geschlossen, dem die Kommunen freiwillig beitreten können. Doch bisher haben sich lediglich 24 der 396 Kommunen in NRW für die Einführung der eGK entschieden.

Dabei birgt die eGK unabweisbare Vorteile, wie ein Policy Paper des Mercator Forum Migration und Demokratie (Januar 2022) darlegt. So befreit sie Kommunalverwaltungen, Ärztinnen und Leistungsberechtigte von dem massiven Aufwand, der mit der ansonsten notwendigen Beantragung eines Behandlungsscheins beim Sozialamt einhergeht, und verbessert den Zugang zu angemessener gesundheitlicher Versorgung erheblich.

„Die schwarz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag die flächendeckende Einführung der eGK als Ziel benannt“, so Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW. „Doch bislang, rund ein Jahr später, ist immer noch nichts geschehen – eines von vielen unerfüllten Versprechen, das CDU und Grüne umgehend einlösen müssen!“

Zum anderen besteht auch in den vom Land selbst betriebenen Unterbringungseinrichtungen dringender Handlungsbedarf. Dort sind Bewohnerinnen in medizinischen Belangen vom jeweiligen Sanitätsdienst abhängig und haben selten Zugang
zu (fach)ärztlicher Behandlung.

Birgit Naujoks: „Schutzsuchende sollten schon in den Landesaufnahmeeinrichtungen eine eGK erhalten. Das ist ein dringend notwendiger Schritt, um ihre umfassende und diskriminierungsfreie Gesundheitsversorgung sicherzustellen!“

Dieser Text stammt vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen höchstpersönlich.

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