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Landkreistag: Altpapierurteil ist Sieg für Kommunen und Bürger

(ein/kip) „Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum sog. ‚Kampf ums Altpapier’ ist eine klare Bestätigung der kommunalen Daseinsvorsorge im Abfallbereich und freut uns sehr“ erklärte der Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht habe heute zwei Dinge klargestellt, erläuterte Meyer: Zum einen gehörten Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nicht der Grundstückseigentümer selbst verwertet (etwa bei der Eigenkompostierung im Garten), in die Hand des zuständigen kommunalen Entsorgungsträgers. Meyer weiter: „Noch bedeutsamer ist aber, dass das Bundesverwaltungsgericht das goldgräberartige Rosinenpicken der privaten Altpapiersammler, unter dem viele Landkreise und die Region Hannover in Niedersachsen im letzten Jahr gelitten haben, nun faktisch unterbunden hat. Das Gericht hat klargestellt, dass eine gewerbliche zusätzliche Sammlung bereits dann untersagt werden kann, wenn die Sammlung mehr als nur geringfügige Auswirkungen auf die Organisation und Planungssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers hat. Damit legt das Bundesverwaltungsgericht im Interesse der Abfallgebührenzahler zu Recht strengere Maßstäbe an die Aktivitäten privater gewerblicher Sammler als viele Oberverwaltungsgerichte im letzten Jahr. Die heutige Entscheidung bestätigt nicht nur die Argumentation der Kommunen, sondern ist eine Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger, die hilft, die Abfallgebühren vor Ort so niedrig wie möglich zu halten.“

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