Wetterextreme verlangen nach Versicherungsschutz
Richtig versichert

Foto: nsit0108/stock.adobe.com

Greift ein Feuer auf Häuser über, kommt für entsprechende Schäden die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung auf. Auch Schäden am Haus durch Blitzschlag oder Überspannung durch Blitz sind im Rahmen der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung abgedeckt. Die Wohngebäudeversicherung kommt für Reparaturen auf oder im schlimmsten Fall sogar für den Neubau eines Gebäudes zum Neuwert. „Eine Wohngebäudeversicherung ist unverzichtbar für jeden Immobilieneigentümer, denn die Kosten für einen Wiederaufbau können ihn ggf. in finanzielle Schieflage bringen“, sagt Bianca Boss, Vorständin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Doch auch in anderer Hinsicht lauern Gefahren – durch die große Trockenperiode in vielen Regionen drohen Hitzegewitter und Überschwemmungen, da die ausgedörrten Böden das Wasser nicht schnell genug aufnehmen können. Strömt dieses Wasser dann überirdisch in Keller oder Wohnräume, kommt für solche Schäden die einfache Wohngebäudeversicherung nicht auf. Hierfür ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementargefahren notwendig, die ergänzend zur Wohngebäude- und Hausratversicherung abgeschlossen werden muss. Eine Elementarschadenversicherung ist auch für Mieter*innen sinnvoll, insbesondere, wenn sie teure Hausratgegenstände haben und/oder im Schadenfall keine ausreichenden finanziellen Rücklagen, um Mobiliar, Kleidung und Hausrat neu anzuschaffen.

Steigt Wasser aufgrund von vollgelaufener Kanalisation in die Keller, werden solche Schäden durch sogenannten witterungsbedingten Rückstau aus der Kanalisation, allerdings meist nicht vom Versicherer übernommen, wenn keine funktionsfähige Rückstauklappe vorhanden ist.

Der BdV hat alle wichtigen Informationen zum Thema Elementarschadenversicherung auf einer Website zusammengetragen. Der Verbraucherschutzverein fordert in seinem Positionspapier ein kollektives Pflichtsystem, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren.

Text: Bund der Versicherten

Bürgerreporter:in:

myheimat Redaktionsteam aus Augsburg

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