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Staatliche Förderung für Bausparverträge
Prämie fürs Eigenheim

Foto: Postbank / © Andriy Popov

In den ei­ge­nen vier Wän­den zu le­ben ist der Traum vie­ler Men­schen. Je­der sechs­te Deut­sche (18 Pro­zent) möch­te in den nächs­ten Jah­ren Wohn­ei­gen­tum er­wer­ben, un­ter den 25- bis 34-Jäh­ri­gen hat so­gar je­der Drit­te (35 Pro­zent) Kauf­ab­sich­ten, so ei­ne ak­tu­el­le You­Gov-Um­fra­ge im Auf­trag von Post­bank Im­mo­bi­li­en.

Der Staat un­ter­stützt die­ses Ziel und för­dert Geld­an­la­gen, die für Er­werb, Sa­nie­rung oder Re­no­vie­rung ei­ner Im­mo­bi­lie ein­ge­setzt wer­den, mit der Woh­nungs­bau­prä­mie. „Auch wenn die Höchst­prä­mie von 70 Eu­ro im Jahr – bzw. 140 Eu­ro für Ehe­paa­re – an­ge­sichts der ho­hen Haus- und Woh­nungs­prei­se recht über­schau­bar er­scheint, soll­ten sich För­der­be­rech­tig­te das Geld­ge­schenk vom Staat nicht ent­ge­hen las­sen“, meint Holm Breit­kopf von der BHW Bau­spar­kas­se. Ge­för­dert wer­den Spar­bei­trä­ge von jähr­lich 700 Eu­ro – bzw. 1.400 Eu­ro bei Ehe­paa­ren – mit zehn Pro­zent. Sie müs­sen in ei­nen Spar­ver­trag flie­ßen, der ei­ne „wohn­wirt­schaft­li­che Ver­wen­dun­g“ der An­la­ge vor­sieht. In der Re­gel ist das ein Bau­spar­ver­trag.

An­spruch auf die För­de­rung ha­ben Spa­rer ab 16 Jah­ren mit ei­nem zu ver­steu­ern­den Jah­res­ein­kom­men von ma­xi­mal 35.000 Eu­ro, bei Ver­hei­ra­te­ten gilt die Ein­kom­mens­gren­ze von 70.000 Eu­ro. Da­mit die über die Ver­trags­lauf­zeit fest­ge­setz­te Prä­mie dem Bau­spar­gut­ha­ben zu­ge­schla­gen wer­den kann, muss der Spar­ver­trag bei Zu­tei­lung für ei­ne wohn­wirt­schaft­li­che Maß­nah­me ver­wen­det wer­den. „Für jun­ge Bau­spa­rer, die bei Ver­trags­ab­schluss un­ter 25 Jah­re alt wa­ren, gel­ten be­son­de­re Be­din­gun­gen und Er­leich­te­run­gen. Die­se soll­ten im Ein­zel­fall er­fragt wer­den“, er­klärt Holm Breit­kopf. Jun­ge Spa­rer för­dert BHW noch ein­mal zu­sätz­lich mit ei­nem Bo­nus.

Text: Postbank Mediendienst

Bürgerreporter:in:

myheimat Redaktionsteam aus Augsburg

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