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„Es ist immer seine helfende Hand da“ - Rainer Marb aus Meitingen erhält Ehrenzeichen

  • v.l.n.r.: Bürgermeister Dr. Michael Higl aus Meitingen, Rainer Marb, Wolfgang Wimmer vom Verband asiatischer Kampfkünste und Landrat Martin Sailer.
  • hochgeladen von Landratsamt Augsburg

Landrat Martin Sailer ehrt Rainer Marb aus Meitingen

„In den verschiedensten Bereichen ist eine Vielzahl von Ehrenamtlichen aktiv, die für unsere Gesellschaft unentbehrlich sind. Man denkt dabei vielleicht zuerst an diejenigen, die in den Hilfsorganisationen oder den Feuerwehren mitarbeiten, doch der Kreis ist unendlich größer“, so Landrat Martin Sailer bei einer Feierstunde im Landratsamt. Der Landkreischef hatte die schöne Aufgabe, zwei verdienten Landkreisbürgern das Ehrenzeichen zu übergeben, die höchste Auszeichnung, die der bayerische Ministerpräsident ehrenamtlich Tätigen verleihen kann!

Einer dieser Geehrten ist Rainer Marb aus Meitingen: er ist seit rund 20 Jahren im Vereinsleben mit den asiatischen Kampfkünsten verbunden. Seit 1995 ist Marb Mitglied beim Bushido-Kai Erlingen und zwei Jahre später wurde er Mitglied im bundes-deutschen Verband asiatischer Kampfkünste e.V. Der Schwerpunkt seiner ehrenamtlichen Arbeit liegt in der Pressearbeit- und Öffentlichkeitsarbeit, der Planung und Durchführung von Lehrgängen und Zeltlagern mit Kindern und Jugendlichen. Marb gilt als die „graue Eminenz“, die viele Dinge im Hintergrund regelt, sei es im sportlichen, schulischen und privaten Bereich der Trainingsteilnehmer. Er versteht es, das „Wir-Gefühl“ zu stärken und soziale Bindungen zu festigen.

Meitingens Bürgermeister Dr. Michael Higl fand gute Worte für Rainer Marb: „Wenn sich was rührt, ist seine helfende Hand immer da. Ich denke da auch an das Engagement Rainer Marbs beim Roten Kreuz, er ist eben einer, der Spuren in den Köpfen und Herzen hinterlässt."

Den Nachmittag rundete dann Landrat Sailer mit einer weiteren Überraschung ab. Nach eigenen Worten hatte Marb nämlich gar nicht mit einer Einladung zur Ehrung gerechnet als er Post vom Landratsamt erhielt. Vielmehr vermutete er, seine Baugenehmigung wäre ihm zugestellt worden. Diese war zu diesem Zeitpunkt im Bauamt auch schon fast fertig. Und so ließ es sich der Landrat nicht nehmen, dem verblüfften Bauherrn und frisch Geehrten den Bauantrag persönlich auszuhändigen.

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