Das besondere Wochenende

Das besondere Wochenende
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Mit 5 Bussen unternahm die Fa. Nussbaum (Biburg) eine 2 Tagesfahrt nach Jena.
Wie im vergangenem Jahr waren alle wieder sehr begeistert.
Die Fahrt nach Jena ging über Nürnberg – Bayreuth nach
Saalfeld in die bekannte Stadt der „Feengrotten“.

Nachdem sich alle mit einer Thüringer Bratwurst gestärkt hatten, heißt es nun „Glück auf“ und herzlich willkommen zu einer Führung in den Saalfelder Feengrotten.
Als wir ankamen, entdeckten wir die unterirdische Märchenwelt und erfuhren sehr viel Interessantes über die Geschichte der Grube und ihre Tropfsteine.
Die Saalfelder Feengrotten stehen übrigens im Guinness - Buch der Rekorde, weil die Natur sie zu den farbenreichsten ihrer Art auf der ganzen Welt werden ließ.
Das bestätigen übrigens jährlich 200.000 Besucher, die sich verzaubern lassen von der faszinierenden Vielfalt und Farbenpracht unter Tage.

Während einer Führung erfuhren wir viele interessante Details über den einstigen Bergbau, das Leben der Bergleute, die Mineralien und Tropfsteine, aber auch die Legenden, Sagen und Geheimnisse, die mit den Feengrotten verbunden sind.

Die Fahrt ging weiter nach Jena unser Endziel.
Am Abend wurde der Speisesaal sehr festlich vom Steigenberger Hotel gestaltet.
Es gab ein sehr gutes Buffet.

Die Fa. Nussbaum sorgte auch für die Unterhaltung des Abends.
Es wurden 2 Einakter vorgetragen, mit dem Titel: Samba und das Denkmal.
Es kam bei den anwesenden sehr gut an, was der große Beifall bekundete.

Nach einem reichhaltigem Frühstücksbuffet, wurden wir von einer Stadtführerin mit einer Rundfahrt durch Jena auf die Sehenswürdigkeiten und dergleichen Aufmerksam gemacht.

Wir hatten noch Freizeit die wir nutzen konnten, wie jeder wollte.
Um 13.00 Uhr fuhren wir wieder nach Hause.
Es ist ein Erlebnis, wenn Fünf Busse von einer Fa. unterwegs sind.

Hiermit versichere ich, dass ich mit Veröffentlichung aller in meinen Webseiten enthaltenen Bilder nicht vorsätzlich gegen § 22 KUG verstoße. Falls Personen eindeutig der Mittelpunkt einer Fotografie sind, so wurde entweder auf Wunsch der entsprechenden Personen fotografiert, oder es war eindeutig, dass fotografiert wurde. § 23 KUG Abs. 2 + 3. Im §23 I Nr.3 regelt, dass "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben ... ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung [...] verbreitet und zur Schau gestellt werden" dürfen.
Sollten fotografierte Personen mit der Darstellung der Bilder mit ihrer Abbildung nicht einverstanden sein, so nehme ich die Bilder unverzüglich heraus und vernichte sie, sowie alle weiteren Kopien.

Bürgerreporter:in:

Herbert Imberger aus Augsburg

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