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Schmerzensgeld für einen Kindermörder?

Ein verurteilter Kindesmörder darf in Deutschland Schmerzensgeld einklagen weil ihm ein Polizeibeamter Folter angedroht hat zum Zwecke der Rettung des Kindes. Leider war das Kind zu dem Zeitpunkt bereits ermordet.
Der Beamte wurde schuldig gesprochen.

Jetzt jedoch der absolute Hohn.

1. Genau dieser Kindesmörder klagt auf Schmerzensgeld wegen psychischer Probleme für die Folterandrohung.
2. Ein deutsches Gericht erklärt die Klage für zulässig.
3. Ein deutsches Gericht verurteilt uns Steuerzahler zu einer Entschädigung in Höhe von 3000 Euro an den Mörder.
4. Das ganze auch noch im Namen des Volkes
5. Ein deutscher Rechtsanwalt macht diese Schweinerei auch noch mit und verdient daran auch noch.

Da stellen sich doch dem Normalbürger die Fragen.

Was ist mit den Schmerzen die dem Kind zugefügt wurden?
Was ist mit den Schmerzen die den Eltern zugefügt wurden und werden?
Wie verkommen ist eigentlich unser Rechtssystem, das solchen Bestien auch noch Rechte zubilligt und Entschädigung zuteilt?
Wie verkommen muß man als Anwalt sein wenn man solche Subjekte auch noch vertritt?
Was für eine verkommene Rechtsauffassung haben die urteilenden Richter?
Was ist wichtiger, Opfer- oder Täterschutz?

Jeder Mörder der ein Menschenleben ausgelöscht hat, verliert jeglichen Anspruch auf alle Menschenrechte. Es kann nur eine einzige gerechte Strafe für solch ein Subjekt geben: Einsperren und die Zellentüren bis in alle Ewigkeit zuschweissen.

Ich weiß, es hört sich unmenschlich an, doch wenn es auch nur den Hauch einer Gerechtigkeit für das ermordete Kind geben sollte, dann hoffe ich darauf dass der Kindesmörder die Gefängniszeit nicht überlebt. Ein "Unfall" ist ja jederzeit im Bereich des Möglichen.

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2 Kommentare

Wie schon an anderer Stelle gesagt:
Als Mensch kann ich dir zustimmen. Notfalls würde ich auch selbst foltern, wenn einer meiner Lieben betroffen wäre.
Als Staatsbürger allerdings, der den Rechtsstaat möchte, finde ich die Tat des Beamten nicht gut und das Schmerzensgeld-Urteil richtig.
http://www.myheimat.de/augsburg/blaulicht/3000-+-z...
http://www.myheimat.de/burgdorf/politik/schmerzens...

Du vermischst hier auch zwei Täter, Taten und Opfer.
Das eine ist der Mord.
Das andere ist die Folter durch Beamte.

Ein Rechtsstaat kann nicht einfach Gesetze/Grundrechte verbiegen, wenn es ihm in den Kram passt.

Andreas, um das Leben eines Opfers zu retten erlaubt das deutsche Gesetz sogar den finalen Rettungsschuss, sprich, die Bestie abzuknallen.
Bei der Folterandrohung war der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Auch das Rechtsempfinden der jenigen in deren Namen das Skandalurteil gesprochen wurde sieht es deutlicher als ein blindes, gefühlloses Gericht, das mit diesem Urteil neben dem toten Kind auch noch dessen Eltern verhöhnt.

Dieser Verbrecher hat KEINERLEI Rechte mehr seit dem Moment wo er genau das Grundrecht auf Leben seinem Opfer genommen hat.
Wenn diese Bestie jetzt behauptet dadurch psychischen Schaden genommen zu haben, dann soll er das hieb und stichfest beweisen. Das jedoch wird er nie können.
Ich selbst bin Befürworter der Todesstrafe in solch klaren Fällen und wäre sofort bereit diese an diesem (un)menschlichen Abschaum zu vollziehen.

Ich weiß, dass ich jetzt zerrissen werde, aber das ist meine klare Meinung, übrigens auch ein Grundrecht in diesem Staat.

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