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Landratsamt korrigiert Stadtratswahlergebnis in Stadtbergen

Das Landratsamt korrigiert Stadtratswahl in Stadtbergen. Weil eine „Verdunklung des Wahlergebnisses“, wie es im Wahlgesetz heißt, nicht stattgefunden hat, muss die Wahl aber nicht wiederholt werden. „Eine nachträgliche Korrektur des Wahlergebnisses ist anhand der vorhandenen Unterlagen problemlos möglich“, stellte die Leiterin der Kommunalaufsicht, Marion Koppe, fest. Im Rahmen der amtlichen Wahlprüfung durch das Landratsamt stellte sich heraus, dass 46 irrtümlich für ungültig erklärte...

  • Bayern
  • Neusäß
  • 12.06.08
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