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Strafrecht

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Ratgeber

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  • Bayern
  • Kempten
  • 18.01.24
Gedanken

"There is an app for that?" - Und schon wird zur Kasse gebeten.

Der große Apfel hat bereits am 4. Dezember 2009 den Antrag auf Schutz der Redewendung eingereicht und nun vom U.S. Patent and Trademark Office die Rechte zugesprochen bekommen, wie die Seite Trademarkia mitteilt. Bedeutet also, wenn ihr, jedenfalls in der USA "there is an app for that" nicht nach Apples Willen verwendet, könnt ihr rechtlich belangt werden. Ein nicht weniger bizarres Beispiel ist meiner Meinung nach Paris Hiltons Patent auf den Slogan "That's hot". Gibt es eigentlich auch etwas...

  • Bayern
  • Gablingen
  • 30.11.10
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