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Ratgeber

Urlaubsabgeltung bei Langzeiterkrankung

Nach geltendem Recht erlosch der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub bisher zum Ende des Kalenderjahres bzw. spätestens zum Ende des Übertragungszeitraums im Folgejahr, in der Regel zum 31.03. War ein Arbeitnehmer bis zum Ende des Kalenderjahres bzw. bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums arbeitsunfähig erkrankt, verfiel der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bzw. musste der aufgrund Krankheit nicht genommene Jahresurlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses nicht finanziell...

  • Bayern
  • Friedberg
  • 10.11.10
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