Blaulicht
Kann es möglich sein, daß weder Ordnungs- noch Verkehrsamt der Stadt Burgdorf aussagefähig sind ? . . .
Ich mußte wieder einmal zum Friseur gehen. Während meines Aufenthalts im Laden entstand eine zweideutige Diskussion über die Verkehrsregelung, d.h. über das Vorfahrtsrecht an der Kreuzung Moorstraße und der Windmühlenstraße in Burgdorf / Weststadt. Die Windmühlenstraße mündet, an dieser Stelle etwas verengt mit einem Warnschild,li. versehen, in die Moorstraße. Verkehrsteilnehmer, die auf der Windmühlenstraße fahrend in die Moorstraße einbiegen möchten, sehen außer dieser beschriebenen...