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Kultur

Das Justitzgedächnis und die Frau Schavan

Die allgemeine Rechtslage wär günstiger: Wenn Frau Schavan vor 30 Jahren ihren Doktor-Vater erschlagen hätte. Diese Tat wäre jetzt schon verjährt. Niemand könnte sie mehr rechtlich verurteilen und dafür bestrafen. Leider ist das mit dem geistigen Diebstal, mit dem sie ihrem Doktortitel verliehen bekam, anders. Eine solche Lebenslüge/ dieser Betrug verjährt niemals. Somit ist ihr mit Recht dieser Tietel wieder aberkannt worden! 1. - Weshalb kündigt sie, wiederum unehrlicher Weise, zuerst spontan...

  • Niedersachsen
  • Peine
  • 10.02.13
  • 7
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