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Aktion

Beiträge zum Thema Aktion

Politik
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"Nachhaltige Mobilität": Aktionstag auf dem Marktplatz. Und natürlich: Mit den ADFC-Ortsgruppen Laatzen und Langenhagen

🚲. Online-Eintritt in den ADFC e.V.: Mit Veranstaltungsrabatt fürs 1. Jahr. Es muss nicht immer 🚗 sein: - Infomieren, umdenken! - Umsteigen, mitmachen! Und: - Umweltbewusst mobil sein! "Aktionstag nachhaltige Mobilität" am Freitag, 16. September 2022 Die Umwelt- und Klimaschutz-Leitstelle der Stadtverwaltung Langenhagen lud ein zum 1. Aktionstag für nachhaltige Mobilität in Langenhagen: Am 16. September gab es auf dem Marktplatz von 14 bis 17 Uhr  ein buntes Programm mit verschiedenen Angeboten...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 17.09.22
Politik
ZU schmaler Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Konrad-Adenauer-Straße: Der vorgeschriebene Corona-Mindestabstand von 1,5 m kann nicht eingehalten werden, Maßnahmen sind - sofort, spätestens vor Schulbeginn - erforderlich.
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Zu schmale Zweirichtungs-Radwege! #MehrPlatzfürKinder auf dem Rad: Die Schule fängt wieder an! Blog-Nr. #1.206.

1,5 m Mindest-Abstand. Mehr Platz fürs Rad, auch in Langenhagen, z.B. als Alternative für (zu) schmale Zweirichtungsradwege  Mehr Kinder sind für ihren Schulweg auf das Fahrrad angewiesen, weil in den Schulbussen der vorgeschriebenen Abstand von 1,5 m kaum eingehalten werden kann. Dafür braucht es mehr Platz für Radfahrende, also mehr Platz fürs Rad! Das mit den Zweirichtungsradwegen gilt in Langenhagen z.B. auf dem Radweg (nur 2,00 m breit, incl. Bordstein!) auf der Nordseite der...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 24.04.20
  • 2
Blaulicht
Diese Warnwesten des ADFC Berlin weisen auf den einzuhaltenden MINDEST-Abstand hin. Dieser beträgt bei Kindern übrigens IMMER 2 m. Bestellmöglichkeiten für diese Westen: Siehe unten um Text. Bild: https://www.ADFC-Berlin.de
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1,5 m Mindest-Abstand: ADFC-Aktion 2018 Langenhagen

Min. 1,5 m. Aktion Langenhagen, mit Westenbestellung: Siehe im Beitrags-Text weiter unten. 1. Abstand Vorgeschrieben und durch Gerichte bestätigt ist der Mindestabstand von Pkw zu Radfahrern. Der vorgeschriebene Mindestabstand von Kfz zu Radfahrenden beträgt: O Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten. O Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich. O Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2...

  • Niedersachsen
  • Langenhagen
  • 22.12.17
  • 20
  • 1
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