Neue Mitte Westheim – erste private Fördermaßnahme abgeschlossen

1. BGM Richard Greiner (mitte) übergibt zusammen mit Antonius
Janotta (2. v.r., die Städtebau, Sanierungsbetreuung) und Gerald Adolf
von der Bauverwaltung (rechts) einen Scheck über 15.000 Euro Fördersumme
an Familie Lahner (links).
  • 1. BGM Richard Greiner (mitte) übergibt zusammen mit Antonius
    Janotta (2. v.r., die Städtebau, Sanierungsbetreuung) und Gerald Adolf
    von der Bauverwaltung (rechts) einen Scheck über 15.000 Euro Fördersumme
    an Familie Lahner (links).
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2013 wurde der historische Kernbereich von Westheim in das Städtebauförderprogramm aufgenommen. Seitdem wurden viele strukturelle Grundlagen und gestalterische Konzepte geschaffen. Das Projekt „Neue Mitte Westheim“ beinhaltet unterschiedliche Maßnahmen, eine davon ist die Förderung privater, einzelner Sanierungsmaßnahmen. Ziel aller Maßnahmen ist, den Ortskern lebendiger und attraktiver zu gestalten.

Erste Maßnahme abgeschlossen

Vor zwei Jahren wurde in der Von-Rehlingen-Straße mit einer ersten privaten Maßnahme begonnen. Die Eigentümer haben mit konzeptioneller und finanzieller Unterstützung durch das Projekt „Neue Mitte Westheim“ die Fassade saniert, die Freiflächen sowie die Einfriedung neu gestaltet und die bestehende Thujahecke durch eine Blüh- und Wildhecke ersetzt. Vorab erfolgte eine kostenlose Gestaltungsberatung durch das Architekturbüro Schirmer Würzburg. Besonderes Augenmerk wurde hier auf stadtbildprägende Elemente wie Fassade, Fenster und Türen und eine attraktive Gestaltung von Freiflächen und Einfriedungen gelegt. Die Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit der Bauverwaltung der Stadt Neusäß und der „die städtebau“ GmbH durchgeführt.
Das Projekt wurde nun mit einer Übergabe der Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro abgeschlossen.

Weitere Projektpartner gesucht

Wer Eigentum im historischen Kernbereich von Westheim hat und eine Sanierung plant, kann sich jederzeit an die Stadt Neusäß wenden.
Die genauen Richtlinien des Kleinmaßnahmenförderprogramms sind im Gestaltungshandbuch auf der Homepage der Stadt Neusäß unter www.neusaess.de/NeueMitte nachzulesen. Die Förderung wird zu 60% von der Regierung von Schwaben (je 30% Bund/Land) und zu 40% von der Stadt Neusäß getragen.

Die genannten Maßnahmen sind nur förderfähig, wenn sie vor Ausführung mit der Bauverwaltung der Stadt Neusäß abgestimmt wurden. Ansprechpartner in der ist Herr Gerald Adolf, Telefon 0821/4606-250 oder E-Mail bauverwaltung@neusaess.de.

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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