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MINDEST Lohn 8,50 ? (2. Fortsetzung)

SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte auf dem SPD-Parteitag am Samstag in Leipzig erklärt: "Ohne einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro werde es keine Große Koalition geben. Wir sind nicht zum Nulltarif zu haben!"

Ein Tag später wird aus den Koalitionsverhandlungen berichtet: Mindestlohn-Konzept steht

In Deutschland soll künftig eine kleine Kommission aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Experten jährlich über die Höhe eines Mindestlohns entscheiden! Über den Beginn (2016?), die Starthöhe und den Geltungsbereich (Branchen und Regionen) des Mindestlohns wird noch entschieden.

Da bleibt einem die Sprache weg, wenn man das liest! Das ist die bisherige CDU Postition gewesen! Mit der obrigen SPD Forderung hat das nicht entferntesten etwas zu tun!

Da hat man zum Nulltarif eine Luftnummer bekommen!

Wo bleibt der empörte Aufschrei der SPD-Mitglieder, der Gewerkschaften?

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23 Kommentare

@Andreas, Nö. nicht Neues, aber erinnern sollte man schon daran!

Heute: In Deutschland soll es nach dem Willen von Union und SPD ab 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben, aber mit Ausnahmen, denn erst ab 2017 soll es bundesweiten Mindestlohn ohne Ausnahmen geben!

Orginal Text des heute veröffentllichten Koalitionsvertrages:

Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50
Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von die-
ser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Tarifliche Abweichungen sind unter den folgenden Bedingungen möglich:
• Abweichungen für maximal zwei Jahre bis 31. Dezember 2016 durch Tarifverträ-
ge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene
• Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneinge-
schränkt.
• Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Koalitionsverhandlungen geltende Tarifver-
träge, in denen spätestens bis zum 31. Dezember 2016 das dann geltende Min-
destlohnniveau erreicht wird, gelten fort.
• Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht
erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnni-
veau.
• Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das
geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, eu-
roparechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendege-
setz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.

> "Nö. nicht Neues, aber erinnern sollte man schon daran!"

Achso...

> "In Deutschland soll es nach dem Willen von Union und SPD ab 2015 einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn geben, aber mit Ausnahmen, denn erst ab 2017 soll es bundesweiten Mindestlohn ohne Ausnahmen geben!"

Wirr.
Aber mir wurscht. Gibt Wichtigeres/Schlimmeres.

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