Langeweile? Na dann: Selber(!) mal wieder die đ˛đ˛đ˛-Sicherheit prĂźfen
Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
Ein Tipp des
Fahrrad-Club ADFC Langenhagen.
Das vorschriftsmäĂig ausgestattete Fahrrad
Der ADFC tut was gegen Ihre Langeweile
Sie haben gerade Zeit?
Dann prĂźfen Sie doch einfach ALLE benutzten đ˛đ˛đ˛, ob die von der StVZO vorgeschriebenen Ausstattungselemente vorhanden sind, richtig funktionieren bzw. ob sie richtig eingestellt sind.
Denn
Sehen und gesehen werden â das ist im StraĂenverkehr von entscheidender Bedeutung fĂźr die Verkehrssicherheit. Radfahrende, die sicher unterwegs sein wollen, achten deshalb darauf, dass ihr Fahrrad den Vorschriften entspricht.
Vorgeschriebene AusrĂźstung
Damit ein Fahrrad verkehrssicher ist, sind nach der StraĂenverkehrszulassungsordnung (StVZO) einige AusrĂźstungsteile vorgeschrieben.Â
Die ADFC-Fahrrad-Sicherheitscheckliste
Klingel
Eine helltĂśnende Klingel.
Bremsen
Zwei voneinander unabhängige, funktionierende(!) Bremsen (starre Naben an Bahnfahrrädern/Fixies gelten nicht als Bremse)
Pedalreflektoren
Zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden, gelben RĂźckstrahlern ausgestattet sind.
Fahrradbeleuchtung
Vorne/hinten
Wichtigst fĂźr die Verkehrssicherheit ist besonders die vorgeschriebene Fahrradbeleuchtung:
- Ein weiĂer Frontscheinwerfer
- sowie ein rotes RĂźcklicht.
Standlicht optional
Der www.ADFC-Langenhagen.de empfiehlt die Ausstattung der Lampen vorne und hinten mit Standlicht.
Batterielicht
Beleuchtungselemente kĂśnnen auch batterie-/akkubetrieben sein: Sie mĂźssen tagsĂźber nicht mitgefĂźhrt werden. Erforderlich ist jedoch das PrĂźfzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts an den Lampen (siehe Grafik).
Reflektoren
Vorne/hinten
Vorne ist ein weiĂer Reflektor und hinten ein roter GroĂrĂźckstrahler vorgeschrieben, beide mit PrĂźfzeichen (siehe Bild).
Seite
Fßr gute Sichtbarkeit von der Seite ist wahlweise mindestens eine dieser drei Einrichtungen vorgeschrieben, mehrere sind gleichzeitig zulässig:
- zwei gelbe Speichenreflektoren je Rad,
- weiĂe Reflektorstreifen beidseitig rund um die Reifen.,
- weiĂe Reflektionsssticks allen(!) Speichen beider Räder.
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Sinnvoll
Sinnvoll, aber nicht vorgeschrieben, sind auĂerdem hochwertige SchlĂśsser, eine Standlichtanlage, Kettenschutz, ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche fĂźr die Laufräder.
Prßfen Sie auch gleich mit, ob die Reifen nicht beschädigt / angerissen sind, und ob sie genug Profil haben.
Und wenn Sie Werkzeug haben: PrĂźfen Sie gleich mit, ob an dem đ˛ / an den đ˛đ˛đ˛ nicht irgendwo ein Schräubchen locker ist.
PrĂźfung
Die regelmäĂige eigene PrĂźfung ist erforderlich: Wer nicht prĂźfen will oder kann, sollte das Fahrrad â mindestens jährlich â in einer Fachwerkstatt ĂźberprĂźfen lassen.
Motto:
Rauf aufs Rad - aber sicher(er)!
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Rechtliche Basis
StVZO = StraĂenVerkehrsZulassungsOrdnung,Â
Absatz 3.: Andere StraĂenfahrzeuge
- § 64a: Klingel
- § 65: Bremsen
- § 67: Licht
Basis
"Das verkehrssichere Fahrrad"
Der Inhalt dieser verlinkten Webseite des ADFC e.V. / Berlin diente als Basis fĂźr die Erstellung dieses Beitrages. Und eigene Erfahrungen / Tipps kamen dazu. ;-)
BĂźrgerreporter:in:Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen |
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