Schulweg-Sicherheit Langenhagen-Schulenburg: Autobahn-Auffahrt A 352 und Verkehrs-Knotenpunkt, bisher OHNE Umsetzung des beschlossenen Teiles

Punkt 1, beschlossen am 17.5, bisher nicht erfolgt am 17.7.2018: Reduzierung der Geschwindigkeit durch Austausch der Schilder 70 gegen 50 km/h.
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Protokoll des Vor-Ort-Termines.

Geforderte Erhöhung der Schulweg-Sicherheit in Schulenburg:

1. an der Autobahn-Anschlussstelle A 352,

2. am Knotenpunkt Hannoversche Straße / Langenhagener Straße am freien Rechtsabbieger.

Am Donnerstag, den 17. Mai 2018, fand ein Ortstermin zu den u.a. von vielen Bürgern/Eltern, den Schulen und der Politik der Ortsräte reklamierten Gefahren auf dem Schulweg statt:
Es sei allen, die an diesem Termin teilgenommen haben, herzlich gedankt.

Auszug aus dem Protkokoll dieses Vor-Ort-Termines laut Anlage 1 zum Protokoll der Sitzung des Verkehrs- und Feuerschutzausschusses VuFa der Stadt Langenhagen am 17. Mai 2018, siehe hier: https://ris.langenhagen.de/bi/si010.asp?MM=5&YY=20...

Die Parteien einigten sich darauf, dass:

1. die Geschwindigkeit auf der Hannoverschen Straße von 70 km/h auf 50 km/h reduziert
werden soll,

2. die Radwegefurt rot markiert werden soll,

3. eine Prüfung, ob mittelfristig die Fußgängerquerungen weiter Richtung Hannoversche Straße verlegt werden können, erfolgen soll,

4. und die Furt am freien Knotenpunkt-Rechtsabbieger nachmarkiert werden und wenn möglich mit einer roten Farbe besonders kenntlich gemacht werden soll. Dies ist mit der Straßenmeisterei noch abzustimmen. 

Die vielseits geforderte Aufstellung von Ampeln ist im Protokoll nicht als Einigungspunkt enthalten.

Hinweis:
Beide besichtigten Stellen befinden sich außerhalb der geschlossenen Bebauung. Damit ist NICHT die Stadt Langenhagen zuständig, sondern die "Niedersächsiche Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Hannover": 
http://www.strassenbau.niedersachsen.de/geschaefts...

- - - - 

Regelmäßige Prüfung:
Istzustand der beschlossenen Arbeiten

1. Termin: Nach zwei Monaten, siehe Bilder
Der erste Nach-Termin am 17. Juli 2018,
also zwei Monate (61 Tage) nach Beschluss vom 17. Mai 2018,
und 22 Tage vor dem Schul-Wiederbeginn nach den Sommerferien:

Punkt 1: Nichts geschehen - 70-Schilder nicht gegen 50-Schilder ausgewechselt.

Punkt 2: Nichts geschehen - Radwegfurt nicht rot markiert.

Punkt 3: Keine Kenntnis über eine Entscheidung - vorgeschlagene Verlegung ist nicht erfolgt.

Punkt 4: Nichts geschehen - weiße Nachmarkierung nicht erfolgt, eventuelle Rotfärbung der Furt nicht erfolgt..

2. Termin: Nach zwei Monaten und 22 Tagen:
Der zweite Nach-Termin erfolgt demnächst, am 8. August 2018,
also am Tag direkt vor dem Beginn in das neue Schuljahr 2018/2019..

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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