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Für Corona geübt: Mindest-Abstand 1,5 m = einsfuffzig einhalten, auch zwischen Partnern im Straßenverkehr. Langenhagen-1,5-m-Warnweste hilft ...

  • 1,5 m Abstand mindestens innerorts, 2,0 m Abstand mindestens außerorts: Die StVO-Novelle 2020 schreibt's verbindlich vor. Bußgeld deutlich teurer - bis zum Achtfachen, also acht = 8(!) mal so viel!!! Warnweste hilft.
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren!

Warnweste pro Abstand. 

StVO 2020: Neue Regeln und verdoppelte bis veracht(!)fachte Strafen.

Das müssen alle - noch mehr - beachten:

Es gelten durch die StVO 2020 (tritt "demnächst" in Kraft!) wesentliche neue Regeln im Straßenverkehr, u.a.:

o Radfahrer sollen besser geschützt werden, 
o für Autofahrer gibt es neue Regeln,
o für Radfahrer gibt es neue Regeln.

Um einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus zu entgehen, schwingen sich nun immer mehr Menschen auf ihre Räder anstatt mit Bus und Bahn zu fahren. Daher ist es wichtig, die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu kennen und so die Schwächeren im Verkehr, also die Fußgänger und die Radfahrer zu schützen. 

Änderungen der StVO:


Deutlich höhere Strafen

Abstand min 1,5 / 2,0 m

Der Abstand, der zu Fahrradfahrern gehalten werden muss, ist nun in Maßen festgelegt und muss daher betragen:
- innerorts mindestens 1,5 Meter,
- außerorts mindestens 2,0 Meter.

Zudem soll ein neues Verkehrsschild die Radler schützen: An engen Straßen soll damit das Überholen von Zweiradfahrern verboten sein. Zu enges Vorbeifahren wird drastisch bestraft, Bußgelder siehe unten.

Lokales Überholverbot

Der ADFC Langenhagen zeigt an einer Karte für seine Heimatstadt, in welchen Straßen Langenhagens das Überholen von Radfahrenden verboten ist, weil sie zu schmal zum Überholen von Radfahrern sind (Bild anklicken):

Radfahrer dürfen ab sofort nebeneinander fahren 

Was bislang oft für Hupkonzerte und Diskussionen zwischen den Parteien geführt hat, ist nun ab sofort kein Regelverstoß mehr: Radfahrern ist es ausdrücklich erlaubt, nebeneinander zu fahren.Doch das hat einen Haken, denn nebeneinander auf der Straße zu fahren ist nur zulässig, sofern keine anderen Verkehrsteilnehmer, wie Autos gestört werden und diese die Zweiradfahrer mit ausreichendem Abstand überholen können.


Satte Strafen bereits bei falschem Halten:
StVO-Novelle soll Radfahrer vor Autofahrern schützen

Autofahrer nun bereits bestraft, wenn sie auf dem Radweg halten. Bislang war das nur beim Parken der Fall.
Bußgeld bisher:
- 30 Euro,
Bußgeld neu:
- 55 bis 100 Euro,
- mit Behinderung: Zusätzlich Punkt in Flensburg.

HIER ist der komplette neue Bußgeldkatalog mit deutlich erhöhten Strafen für ALLE am Straßenverkehr Teilnehmenden.

Appell

Der ADFC Langenhagen appelliert an alle, sich an die bestehenden / die neuen StVO-Regeln zu halten, auch wenn die Hauptunfallverursachung - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS - recht ungleichmäßig verteilt ist:
Haupt-Verursacher bei Unfällen Lkw/Rad:
- 80 % Lkw,
Haupt-Verursacher bei Unfällen Pkw/Rad:
- 75 % Pkw. Details zu den Anteilen an den Unfallverursachern (Bild anklicken):


Mehr Infos, u.a. über bis zu veracht(!)fachte Strafen

Ein ADFC-Langenhagen-Beitrag ist hier,
- mit mehr über die kommenden neuen Regeln,
- mit mehr über die kommenden neuen Bußgelder:
https://www.myheimat.de/langenhagen/politik/achtung-an-alle-bussgelder-bis-zu-8-x-teurer-mehr-flensburg-punkte-fahrverbote-hier-stehts-d3150584.html

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10 Kommentare

Auf der Wodanstraße in der Elfringhauser Schweiz (Sprockhövel, NRW) rasen Rennradfahrer in Gruppen in Zweierreihen mit gut 70 Km/h gute 10 km die Straße runter. Der Verkehr ist bis zu 100 Km/h freigegeben. Die Herren Radrennfahrer lösen das Gruppenverhalten aber nicht auf. Das heißt, wenn ich die Gruppe mit einem Abstand von 1,5 m überholen möchte bin ich ca. 2 Sekunden im Gegenverkehr. Da es sich hier um eine kurvenreiche Strecke handelt, wäre ein Überholvorgang mit einem "Russischen Roulette" vergleichbar. So viel zur Vernunft einiger Fahrradfahrer, wobei Rennradfahrer noch eine andere Art Spezies von Verkehrsteilnehmer darstellt!

Ja, das wurde hier in Niedersachsen auch schon bekannt:
in NRW kann nicht langsamer als die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h gefahren werden.

Es muss wohl immer 100 gefahren werden.
Natürlich absolut maximal, und auch minimal.

Berechnung:
10 km Strecke mit 100 km/h = 6 Minuten Fahrzeit,
10 km Strecke mit 70 km/h = 8 Minuten 34 Sekunden Fahrzeit
Fahrzeit-Differenz:
154 sec., natürlich NUR, wenn vorher IMMER genau 100 km/h gefahren wurde.

Wie ist das eigentlich mit einem Lkw,
der da mit 80 km/h fährt, auf dieser Strecke?

Aber zur Entschuldigung:
Diese Antwort kommt aus ja Niedersachsen, deshalb der Tipp:
Wenden Sie sich vertrauensvoll an die Verkehrsbehörden in NRW.

Ich habe selber 20 Jahre in NRW gearbeitet,
und habe die Damen und Herren dieser Behörde als sehr kooperativ in Erinnerung.

;-)

Link klicken!

Eine kartierte Messstrecke,
gefahren mit dem Abstandsmesser "OpenBikeSensor (OBS)".

Dieser Sensor misst den tatsächlichen Überholabstand:
- zwischen überholendem Kfz-Lenker (Außenkante Kfz-Spiegel)
- und überholtem Radfahrer (Außenkante Fahrrad-Lenker).

Vorgeschriebene Überholabstände laut StVO:
- min. 1,5 m innerorts,
- min. 2,0 m außerorts.

Link zur Messkarte:
https://openbikesensor.hlrs.de/track/abstandsmessu...

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