"Zu Gast"! - Gehweg, Radverkehr frei: Was heißt das eigentlich für die Radfahrenden?
Gemeinsam geht's besser!
- - - - - - - -
Vorab-Tipp
Neues 🚲-Verkehrszeichen
- - - - - - - -
"Zu Gast!"
Fußgänger*innen/Radverkehr auf dem Gehweg: Besser mit Rücksicht - und Einhaltung der StVO-Regeln
Sicher und gefahrlos durch den Straßenverkehr zu kommen ist das Hauptziel aller(!) Bestrebungen, so steht es jedenfalls in den Verwaltungsvorschriften VwV zur Straßenverkehrsordnung StVO.
Und nicht nur Behörden, sondern auch - und gerade - die Verkehrsteilnehmer*innen können zu dieser Sicherheit beitragen.
Was hat es denn mit dieser Beschilderung auf sich? Wie müssen sich Radfahrende verhalten?
Im Bilde
- Schild 239: Gehweg
- Zusatzzeichen 1022-10: Radverkehr frei
Radfahrende sind dort NUR zu Gast!
Die Bedeutung Zeichen “Gehweg” mit Zusatzzeichen “Radverkehr frei”:
- Auf Gehwegen sind zunächst nur Fußgänger erlaubt.
- Durch das Zusatzzeichen “Radverkehr frei” unter dem Zeichen “Gehweg” kann Radfahrern allerdings die Benutzung des Gehweges erlaubt werden.
- Fußgänger haben dabei absoluten Vorrang vor dem Radverkehr.
- Radfahrer müssen auf Fußgänger Rücksicht nehmen (Anlage 2 laufende Nummer 18 StVO).
- Radfahrer/innen müssen besondere Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen.
- Fußgänger dürfen weder gefährdet noch behindert werden: Im Falle einer Gefährdung von Fußgängern kann ein Bußgeld in Höhe von 25,- EUR durch die Radfahrenden fällig werden.
- Wenn nötig, müssen die Radfahrer/innen absteigen.
Solche Wege stellen ein Angebot für Radfahrende dar, es besteht aber keine Benutzungspflicht. Radfahrende können also frei wählen, ob sie auf der Straße fahren oder lieber langsam auf dem Gehweg. Selbstverständlich müssen Radfahrende dabei aber auf der richtigen Straßenseite fahren!
Ein Tipp der
ADFC-Ortsgruppe Langenhagen
Abschluss
Und wir freuen uns schon auf Eure ♥-lichen Kommentare: Wir wissen, dass es gut ist, wenn jede*r sich auch mal an seine eigene Nase fasst ...
Danke für den Kommentar!
Wir von der Fahrrad-Club- Ortgruppe Langenhagen
https://adfc-langenhagen.chayns.net
bemühen uns regelmäßig, den Status "m/w/d" sachlich korrekt darzustellen.
Außerdem bemühen wir uns regelmäßig, die Sicherheit im Straßenverkehr zu fördern, eben durch solche Beiträge wie hier:
https://www.myheimat.de/langenhagen/blaulicht/zu-g...
Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir die Schwerpunkte häufiger dahin setzen, wo es tatsächlich um Leben und Tod bzw. um die Gesundheit geht. Und das macht sich z.B. an der Zahl der Getöteten im Straßenverkehr fest:
Angaben des Statistischen Bundesamtes DESTATIS für 2020 eingehen mit Antworten auf die Frage: "Bei welchen Unfällen sterben Personen?":
- 145 x: Verursacher Pkw/Unfall mit zu Fuß,
- 59 x: Verursacher Lkw-Bus/Unfall mit zu Fuß,
- 13 x: Verursacher Rad/Unfall mit zu Fuß,
- 5 x: Verursacher zu Fuß/Unfall mit Rad.
Insgesamt haben zu Fuß Gehende im Jahr 2020 106 Unfälle mit Getöteten verursacht, wobei sie wohl auch selber recht oft unter den Getöteten sein dürften ....
Hinweis:
DESTATIS sagt war aus, wer den Unfall verursacht hat. Die Behörde sagt jedoch nicht aus, wer bei einem solchen Unfall stirbt. Es ist also theoretisch denkbar, dass bei einem Unfall Lkw/zu Fuß die Person am Steuer des Lkw verstorben ist.
Oder bei einem Unfall zu Fuß/Rad die zu Fuß gehende Person.
Oder bei einem Unfall Rad/zu Fuß die radfahrende Person.
Aber die Fortsetzung zum Bereich "zu Fuß/per Rad" folgt, mit weiteren Berichten mit Schwerpunkt Langenhagen ...:
Asap = as soon as possible = so bald wie möglich ;-)