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Schulbeginn: 1,5 m Kfz-Mindestabstand zu den Schulkindern auf dem 🚲, und zu den anderen Radfahrenden auch ...

  • Diese einprägsame Graphik am Fahrradkorb weist auf erforderliche Abstände zum Fahrrad hin: Links 1,5 m Mindestabstand innerorts beim Überholen, rechts 1,2 m Mindestabstand, um Unfälle durch fahrlässig plötzlich geöffnete Kfz-Türen zu vermeiden (Stichwort "Dooring"). 🚲 🚲 🚲 Graphik: Radlobby, österreichischer Fahrradclub https://www.radlobby.at 🚲 🚲 🚲 Foto: ADFC Langenhagen https://www.ADFC-Langenhagen.de 🚲 🚲 🚲
  • hochgeladen von Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren!

Schulbeginn.

Schulkinder brauchen den 1,5-m-Abstand auf dem 🚲


Langenhagen. - Am Montag beginnt die Schule in Langenhagen auch für die Kinder, die in der Schule anfangen, und wie in jedem Jahr werden sich viele mit dem Fahrrad auf den Weg zur Schule machen.

Daher geht der besondere Appell des ADFC Langenhagen an die motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen, den im Verkehr vorgeschriebenen innerörtlichen Mindestabstand von 1,5 m zwischen Fahrradfahrenden und überholenden Kfz unbedingt einzuhalten.

Bei zu schmalen Straßen, also mit weniger als fünf Metern freier Straßenbreite, ist das Überholen mit Pkw untersagt, weil dieser vorgeschriebene innerörtliche Mindestabstand dann nicht eingehalten werden kann, bei den breiteren Lkw muss die Straße eben entsprechend noch breiter sein: Dann muss das Kfz eben hinter den Radfahrenden herfahren, bis sich eine ausreichende Straßenbreite zum Überholen ergibt.

1,5 m im Ort
2,0 m außerhalb

Diese Abstandsregel mit 1,5 m Mindestabstand innerörtlich und 2,0 m Abstand außerörtlich hilft, Unfälle und Unsicherheiten/Ängste beim Radfahren zu vermeiden und muss deshalb gerade, aber nicht nur zum Schulbeginn angewendet werden.

Der Text des Paragrahen § 5 der StVO: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

Wünsche von Schulkindern an Autofahrer

1.
Kfz-Fahrer beachten die Zebrastreifen.
2.
Kfz-Fahrer schauen sich VOR dem Rechtsabbiegen um. 
3.
Kfz- Fahrer achten auf Kinder zwischen parkenden Autos. 
4.
Kfz-Fahrer halten sich an Tempolimits - es geht sogar langsamer!
5.
Kfz-Fahrer fahren an Haltestellen gaaaanz langsam - und überholen nicht.
6.
Kfz- Fahrer achten auf Kinder, die auf Fußwegen fahren, ja: Sogar bis 8 Jahre dort fahren müssen.
7.
Kfz-Fahrer halten innerorts mindestens 1,5 m Abstand beim Überholen von Radfahrenden.
8. ...

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2 Kommentare

Da die Kinder meistens immer in der Mitte der Straße fahren, nehmen sie schon einmal 3,60 Meter (3mSicherheitsabstand+0,6mFahrradbreite) von der Fahrbahn ein.
Ein Auto hat eine Breite von ca. 2,10 Meter, nimmt also weniger Platz in Anspruch als ein Fahrradfahrer.

Zuwegungen zu Schulen müssen also mindestens 5,70 Meter breit sein.

Wer mit Vorurteilen anfängt, ..., siehe Kommentar direkt oben drüber:
Nun ja.

Hier hilft - wieder mal - ZDF: Zahlen, Daten, Fakten.

Hier richtiggestellt:
Kinder fahren meistens mit dem 🚲 NICHT in der Mitte der Straße.

Hier weitere Richtigstellungen:
Illegal fahrende Leute am Steuer von Pkw benötigen genau so viel Platz wie legal fahrende Radfahrende.

Richtig/illegal ist:
1.
Übliche SUV sind 2,2 m breit
2.
Sie fahren vorschriftenwidrig manchmal in 0,3 m (statt 1,5 m) Abstand an Radfahrenden vorbei,
3.
Sie lassen auf der Fahrerseite 1 m Platz
- - - -
Summe:
3,5 Meter.

Identischer Platzbedarf:

Richtig ist:
Radfahrende brauchen Platz:
1.
min. 1 m, besser 1,2 m, zu parkenden Pkw mit Insassen, die fahrlässig Türen öffnen, ohne sich umzuschauen, mit Verletzung / Tötung von vorbeifahrenden Radfahrenden
2.
Radfahrende sind ca. 0,8 m breit
3.
Ein Mindestabstand von 1,5 m ist Innerorts zwischen Rad/überholendem Kfz vorgeschrieben.
- - - - -
Summe:
3,5 Meter

Motto:
Rauf aufs 🚲 - aber sicher(er)!

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