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Gefährdung am Schulweg-Zebrastreifen
5 m Abstand zum Fußgängerüberweg? Langenhagen-Falschparker-Geschichte in Fortsetzung(en): Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...

  • Unterschiedliche Maßstäbe: Die einen nennen den Abstand 5 m, die anderen nicht. Zur Verringerung von Verkehrsgefahren besteht laut StVO 5 m vor JEDEM Zebrastreifen ein absolutes Halteverbot (siehe Bild 2), also auch vor diesem auf dem Schulweg zur Leibniz-IGS in Langenhagen. Ort: Kreuzung Karl-Kellner-Fahrrad-Straße / Rathenaustraße.
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Langenhagen-Geschichte in Fortsetzung(en):

Wenn doch nur alle Pkw Nummernschilder hätten, dann ...

Ja, dann würden sie sich an die StVO-Regel halten, dass 5 m vor Zebrastreifen (siehe Bild 2) nicht gehalten und schon gar nicht geparkt werden darf, um die Sicht auf passierende Fußgänger*innen aus dem Kfz bzw. die Sicht der Passierenden auf die Kfz nicht einzuschränken.
Tipp
Auch/besonders nicht erlaubt an Zebrastreifen an einer Fahrradstraße, die auf dem Schulweg vieler Kinder liegen: Die am nächsten liegende Schule ist 250 m von diesem Zebrastreifen entfernt. 

StVO

Verantwortlichkeit für Falschparker
Das Ordnungsamt der Stadt Langenhagen ist für die Überwachung des ruhenden Verkehrs (incl. der Herstellung der Sicherheit im Verkehr unter diesem Aspekt bei regelwidrigem Verhalten ) zuständig.

Die zugeparkten Zebrastreifen Langenhagen an der Fahrradstraße: Eine Geschichte in mehreren Fortsetzungen. Bisher (mit Links):

  1. erste Fortsetzung
  2. zweite Fortsetzung

Weitere Fortsetzungen folgen.

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Hinweis
Hier, im städtischen Mängelmelder, wurde die Verwaltung Stadt Langenhagen um Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit an dieser Stelle gebeten: Die Reaktion auf diesen Vorschlag ist dort auch zu lesen.

  • Unterschiedliche Maßstäbe: Die einen nennen den Abstand 5 m, die anderen nicht. Zur Verringerung von Verkehrsgefahren besteht laut StVO 5 m vor JEDEM Zebrastreifen ein absolutes Halteverbot (siehe Bild 2), also auch vor diesem auf dem Schulweg zur Leibniz-IGS in Langenhagen. Ort: Kreuzung Karl-Kellner-Fahrrad-Straße / Rathenaustraße.
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  • Die StVO-Regel: Halteverbot auf Zebrastreifen (in amtsdeutsch: Füßgängerüberwegen) sowie bis 5 m davor. Parken sowieso nicht.
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  • Bild 2 / 2

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1 Kommentar

Was auch schlimm ist: Die Unsitte, Bürgersteige und Fahrradwege zuzuparken. Auch, wenn man ja "nur mal kurz halten" will, könnte das zum Problem werden, wenn man in diesem Fall nur die Alternative hat, auf eine vielbefahrene Straße auszuweichen.

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