1,0 + 0,7 + 1,5 + 2,0 = 5,2 m: Abstand, Abstand, Abstand! Mindestens 1,5 Meter zum 🚲, sonst wird's teurer! Und bleibt gefährlich ...

1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0: Petra Brandt und Reinhard Spörer vom ADFC Langenhagen zeigen, wie breit eine Straße sein muss, damit – nach der neuen StVO – ein zwei Meter breiter Pkw einen Radfahrer überholen darf: Die Breite dieser Straße in Langenhagen reicht dazu jedenfalls nicht aus. Foto: O. Krebs.
  • 1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0: Petra Brandt und Reinhard Spörer vom ADFC Langenhagen zeigen, wie breit eine Straße sein muss, damit – nach der neuen StVO – ein zwei Meter breiter Pkw einen Radfahrer überholen darf: Die Breite dieser Straße in Langenhagen reicht dazu jedenfalls nicht aus. Foto: O. Krebs.
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Aufklärung.
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Rechtlicher Hinweis
Mit dem abgebildeten Fahrrad darf - mit montierter Abstandsstange - nicht im  öffentlichen Verkehr gefahren werden: Unzulässig breit.
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Die HAZ schrieb:
1,0 - 0,7 - 1,5 - 2,0!

Wir schreiben:
1,0 + 0,7 + 1,5 + 2,0 = 5,2 m!
Ist die Straße schmaler, dürfen Kfz der Golfklasse Radfahrende nicht überholen.

1,50 Meter ist auch hier das Maß aller Dinge! 

Überholen von Radfahrern nur noch ab mindestens fünf Meter Straßenbreite zulässig. 

Im Langenhagener ECHO und in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung HAT:
Mit einer Pressekampagne hat der ADFC Langenhagen auf eine Zahl hingewiesen, die sich seit Corona leicht(er) merken lässt, denn sie spielt nach Inkrafttreten der StVO-Novelle 2020, also seit dem 28. April, auch im Straßenverkehr eine große Rolle:
1,50 Meter Mindestabstand ist beim Überholen von Radfahrern innerorts fest vorgeschrieben, und außerhalb von Orten zwei Meter.

Die Unterschreitung dieser Maße durch Kfz-Fahrer ist mit gestiegenen Bußgeldern belegt, bei Gefährdung/Schädigung wird zusätzlich ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg fällig.

Platz nach links UND nach rechts
Ausreichend Platz muss der Radfahrer auch zwischen rechts parkenden Autos und sich selber nach rechts halten: Für den Abstand zwischen Radfahrer und stehenden Autos rechts am Straßenrand ist – wegen eventuell plötzlich geöffneter Türen (Dooring) –ein Meter Abstand von mindestens einem Meter sinnvoll. Das heißt im Umkehrschluss, dass auf vielen Straßen Langenhagens das Überholen ohne Verletzung der neuen StVO-Vorgaben gar nicht mehr möglich ist.

Wie auf dem Bild auch ersichtlich, ist zum Überholen eines Radfahrers mit einem zwei Meter breiten Auto (Golf-Klasse, incl. Spiegel) jetzt eine Mindeststraßenbreite von fünf Metern erforderlich.
Bei 2,2 m breiten Pkw (SUV, Oberklasse), bei 2,4 m breiten Lieferwagen bzw. bei Lkw (Standard-Lkw-Breite ohne Spiegel bis 2,6 m bzw. 3,2 m incl. Spiegel) eben wird entsprechend deutlich mehr erforderlich, bis zu einer erforderlichen Straßenbreite von über sechs Metern zum Radfahrer-Überholen durch Lkw.

Ist die Straßenbreite nicht vorhanden, ist klar:
Der Autofahrer muss hinter dem Radfahrer bleiben, es gilt Überholverbot.

Zur Veranschaulichung der neuen Situation hat der ADFC Langenhagen eine Online-Karte für seine Heimatstadt erstellt, auf der nach und nach die Straßen in Langenhagen gekennzeichnet werden, auf denen Radfahrende nun von Pkw mit einer Breite von nur zwei Metern nicht mehr überholt werden dürfen, und alle anderen Pkw/Lkw sowieso nicht:
Diese Karte ist auf der Webseite www.ADFC-Langenhagen.de öffentlich zu finden.

Wird das Radfahrer-Überholverbot durch Kfz in diesen Straßen eingehalten, wird die Sicherheit des Radfahrens deutlich erhöht. Und das ist ja auch nötig, denn von den täglich rund 1.000 körpergeschädigten ( = verletzt, tot ) Unfallopfern im Verkehr täglich betrifft es zu einem Viertel die Radfahrenden, u.a. auch wegen des fehlenden Abstandes zwischen Rad und überholendem Kfz.

Merke:
Er ist breiter als Du denkst!

Deutlich breiter als in den Papieren angegeben ist jeder Pkw und jeder Lkw, und deshalb weist der ADFC Langenhagen auf eine Besonderheit in den internationalen Vorschriften hin: In den Papieren wird die Breite von Kraftfahrzeugen stets ohne Spiegel angegeben, und die Gesamtbreite der Fahrzeuge mit Spiegel wird auch sonst fast nirgends angegeben.
Daher müssen die Fahrer bei Pkw rund 20 bis 25 cm und bei Lkw bis zu 60 cm an Breite dazurechnen, um die tatsächliche Fahrzeugbreite zu ermitteln – und diese größere Breite auch tatsächlich beim Überholen von Radfahrenden zu berücksichtigen.

Zu einer weiteren Reduzierung der Unfallzahlen und zu einer allgemeinen Entspannung des Verkehrsklimas können natürlich die Radfahrer auch in vielen Fällen auch selber beitragen: Die deutliche Erhöhung der Bußgelder bei Nichteinhaltung der Regeln trägt bei allen TeilnehmerInnen im Verkehr zum Nachdenken bei, und hoffentlich auch zum besseren Einhalten der StVO-Regeln.

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Mehr Infos
Dieser Beitrag des ECHO Langenhagen beschreibt die Situation ebenfalls:
https://www.extra-verlag.de/langenhagen/lokales/15...

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MyHeimat-Beitrag Nr. # 1.242
des Fahrrad-Club
https://www.ADFC-Langenhagen.de

Bürgerreporter:in:

Reinhard's BLOG: Sicher(er) radfahren! aus Langenhagen

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