Fortbestand der steuerlichen Vergünstigungen für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen unverzichtbar

Alfred Sauter, MdL

Die CSU-Fraktion und die Bayerische Staatsregierung setzen sich auf Bundesebene intensiv für eine Beibehaltung der steuerlichen Vergünstigungen für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen ein. Dies teilt der örtliche Landtagsabgeordnete Alfred Sauter als Reaktion auf die Äußerungen von Kreisbrandinspektor (KBI) Gerhard Hillmann in der Günzburger Zeitung vom 16.09.2008 mit.
Im Jahr 2007 wurden auf Initiative der CSU und der Bayerischen Staatsregierung mit dem Gesetz zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements wichtige Verbesserungen für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger vorgenommen. Insbesondere wurden die steuerfreien Beträge angehoben sowie eine steuerfreie Aufwandspauschale für ehrenamtlich Tätige in Höhe von 500,00 Euro jährlich eingeführt.

Die Einkommenssteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder haben zur Erläuterung der neuen Regelungen Abgrenzungskriterien für die steuerlichen Begünstigungen von Aufwandsentschädigungen beschlossen, die seit Ende Juli auch zur Anwendung kommen. So gilt die Steuerbefreiung seit diesem Zeitpunkt nur für unmittelbare Hilfeleistungen, nicht aber für den Bereitschaftsdienst. Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen hat unverzüglich, nachdem die Benachteiligung der ehrenamtlich Tätigen in praktischen Fällen sichtbar wurde, die Anwendung der Regelungen der Einkommenssteuer-Referatsleiter vom Juli 2008 ausgesetzt. „Die präventiven Maßnahmen, die sicher stellen, dass Feuerwehr und Rettungsdienst im Notfall schnell und zuverlässig vor Ort sein können, stellen ebenso einen Dienst am Nächsten dar, wie der tatsächliche Einsatz. Eine Differenzierung der ehrenamtlichen Tätigkeiten in steuerlich begünstigungswürdige und nicht steuerlich begünstigungswürdige entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers und wird so von der CSU nicht akzeptiert werden“ so Sauter.

Der bayerische Finanzminister Erwin Huber hat sich deshalb bereits in einem Schreiben an den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sowie an die Länderfinanzminister gewandt. In diesem Schreiben hat Huber klar gestellt, dass es für die ehrenamtlichen Helfer bei der steuerlichen Begünstigung der Aufwandsentschädigungen zu keiner Verschlechterung kommen darf. Ende Oktober werden die Einkommenssteuer-Referatsleiter des Bundes und der Länder erneut zusammen kommen, um über die Problematik zu beraten und über die Abgrenzungskriterien erneut abzustimmen.

„Ich gebe Herrn Hillmann Recht, wenn er sagt, dass die Zugehörigkeit zur Feuerwehr und der Dienst am Nächsten nicht nur eine kurzweilige Freizeitgestaltung ist. Wenn engagierte Menschen ihre Zeit, ihre Kraft und Kreativität unentgeltlich für das Gemeinwohl einsetzen, muss sie der Staat über das Steuerrecht unterstützen. Dies ist kein überflüssiger Luxus, sondern eine lohnende Investition. Deshalb wird die CSU alles dafür tun, auch gegen die Widerstände der SPD, eine Beeinträchtigung der steuerlichen Vergünstigungen für ehrenamtliche Aufwandsentschädigungen zu verhindern“ so Sauter.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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