Dr. Georg Nüßlein: ACTA-Abkommen nicht verteufeln

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Der heimische Bundestagsabgeordnete Dr. Georg Nüßlein, MdB tritt den Bewertungen von Vertretern der Piratenpartei aus Ulm, David Dorst und Falk-Peter Hirsche, sowie von dem früheren Fraktionsvorsitzenden der Grünen in Ulm, Michael Joukov, über das derzeit heiß diskutierte ACTA-Abkommen (vgl. Neu-Ulmer Zeitung vom 27.2.2012) deutlich entgegen.

ACTA, Anti-Counterfeiting Trade Agreement, ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Nüßlein, der im Bundestag auch Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Telekommunikationspolitik ist, kritisiert die Aussage von David Dorst, wonach der Internetzugang gerade von unerfahrenen Nutzern schnell gesperrt werden könnte: „Herr Dorst sollte das Abkommen mal im Wortlaut lesen. Dann wird er keine einzige Textstelle finden, die diese Behauptung belegt. ACTA ist nämlich gerade gegen großangelegte illegale Handlungen gerichtet, wie sie von kriminellen Organisationen begangen werden. Es geht gerade nicht um die alltägliche Internetnutzung. Daten und Materialien, bei denen keine Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums vorliegt, können weiter über das Internet getauscht werden. Es wird mit ACTA weder zur Einschränkung der Rechte von Internetnutzern noch zur Schließung von Websites kommen. Hier wird schon wieder Zeter und Mordio geschrien, obwohl man von dem Vorhaben noch gar keine genaue Kenntnis hat. Das ist mal wieder ein typisch linker Reflex, den wir uns sparen können.“, urteilt Nüßlein.

Dass das Anti-Counterfeiting Trade Agreement “äußerst undemokratisch” zustandegekommen sei und die „komplette deutsche Rechtsprechung ausgehebelt“ worden sei, wie das Falk-Peter Hirschel von den Ulmer Piraten sieht, kann der CSU-Abgeordnete nur bedingt nachvollziehen: „Sicher kann man sagen, dass das Thema bis vor Kurzem noch ziemlich am Deutschen Bundestag und an der deutschen Öffentlichkeit vorbeigegangen ist. Das haben wir uns selbst zuzuschreiben. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass die Europäische Kommission den Verhandlungstext schon im April 2010 ins Internet eingestellt hatte. Der Wortlaut von ACTA war seit da also jedem zugänglich. Die Verhandlungen über das Abkommen haben sich nicht von Verhandlungen über andere internationale Verträge unterschieden. Solche Verträge werden in der Regel in der Tat nicht öffentlich ausgehandelt, sondern auf Ebene der Regierungen. Durch den Vertrag von Lissabon und andere EU-Vereinbarungen existieren klare Regeln über die Unterrichtung des Europäischen Parlaments im Rahmen derartiger Verhandlungen. Diese Regeln wurden befolgt. Nun liegt es an uns, den Text des Abkommens genau unter die Lupe zu nehmen. Es ist gut, dass EU-Handelskommissar Karel de Gucht angekündigt hat, dass die Europäische Kommission das Dokument noch einmal dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorlegen werde, um zu Klarheit darüber zu haben, dass ACTA so mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Deswegen hat die Bundesregierung die Unterzeichnung des Abkommens auch zunächst verschoben, um völlige Gewissheit zu haben.“, so Nüßlein.

Die Aussage des früheren Ulmer Grünen-Fraktionsvorsitzenden Michael Joukov, dass ACTA arme Länder daran hindern werde, preiswerte Medikamente zu kaufen, hält Nüßlein für billige politische Stimmungsmache auf dem Rücken der Ärmsten: „Noch unerträglicher ist ja die Aussage von Piraten-Dorst, dass ACTA vielen Menschen das Leben kosten werde. Der Text enthält keinerlei Bestimmungen, die den rechtmäßigen Handel mit generischen Medikamenten oder – im weiteren Sinne – das weltweite öffentliche Gesundheitswesen direkt oder indirekt beeinträchtigen könnten. In dem Dokument wird vielmehr ausdrücklich auf die Erklärung von Doha zum geistigen Eigentum und zur öffentlichen Gesundheit bezug genommen. Nach ACTA gelten übrigens strafrechtliche Maßnahmen und Grenzkontrollen nicht bei Patentfragen.“, erläutert der Abgeordnete aus Münsterhausen.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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