Starker Wettbewerb mit klaren Regeln

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen macht unseren Wirtschaftsstandort fit für die Zukunft

Zur 2./3. Lesung des 8. Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

„Mit der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stärken wir Markt und Wettbewerb dort, wo es sinnvoll ist, und setzen gleichzeitig klare Regeln, wo Wettbewerb seine Grenzen hat. Ganz im Sinne des Vaters unserer Sozialen Marktwirtschaft, Ludwig Erhard, optimieren wir die Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Handel und Industrie in Deutschland im Bereich der Fusionskontrolle, im Pressewesen, im Bereich der Missbrauchsaufsicht und bei der Sanktionierung von Kartellverstößen.

Freier Wettbewerb hat aber dort seine Grenzen, wo er bewährte Strukturen gefährdet. Das gilt vor allem für den Sozial- und Gesundheitsbereich. Krankenkassen etwa sind nach dem Fünften Sozialgesetzbuch auf Absprache und Zusammenarbeit angewiesen. Den gesetzlichen Krankenkassen soll es nach unserem Sozialrecht darum gehen, Patienten in Deutschland auf höchstmöglichem Versorgungsniveau und bei effizienter Arbeitsweise gut zu versorgen – nicht darum, mit möglichst wenig Mitteln möglichst hohen Profit einzufahren. Krankenkassen sind keine Unternehmen. Für sie wären die strengen Regeln des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht Segen, sondern Gift. Dem haben wir in den zurückliegenden Beratungen über den Gesetzentwurf Rechnung getragen.

Zugleich machen wir den Wirtschaftsstandort Deutschland fit für die Zukunft: So sorgen wir für den Erhalt des bewährten Presse-Grosso-Vertriebssystems in Deutschland und erleichtern Fusionen von Presseverlagen. Damit erhalten wir unsere einzigartige Pressevielfalt und sorgen für größtmögliche Meinungsvielfalt im Sinne unseres Grundgesetzes. Wir verhindern Missbrauch bei den Spritpreisen, dämmen die Nachfragemacht des Handels zum Wohle der Konsumenten ein und stärken die Verbraucherschutzverbände bei der Durchsetzung von Kartellrecht.

Das ‚Grundgesetz‘ unserer Marktwirtschaft schafft Regeln für den Wettbewerb und formt daraus das, auf was wir alle stolz sein können: Eine funktionierende Soziale Marktwirtschaft.“

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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