Nüßlein: Anonymisierte Bewerbungsverfahren nicht zwingend vorschreiben!

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Der heimische Bundestagsabgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein, spricht sich wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Schwaben deutlich dagegen aus, anonymisierte Bewerbungsverfahren künftig per Gesetz zwingend vorzuschreiben. Diese Überlegungen kursieren derzeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das hätte klar negative Auswirkungen auf die mittelständisch geprägte Wirtschaft in Bayerisch Schwaben, ist Nüßlein überzeugt.

Hintergrund der aktuellen Debatte ist ein Modellprojekt „Anonymisiertes Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dessen Ergebnisse jetzt vorliegen. An diesem Projekt hatten vier weltweit agierende Konzerne, drei öffentliche Verwaltungen und ein mittelständisches Unternehmen teilgenommen. Dabei lagen den Personalverantwortlichen in der ersten, schriftlichen Bewerbungsphase keinerlei personenbezogene Angaben wie Name, Geschlecht, Nationalität und Geburtsort, Behinderung, Geburtsdatum bzw. Alter und Familienstand vor. Auch ein Foto war den Bewerbungsunterlagen nicht beigefügt. Außerdem sollten keine Angaben gemacht werden, die indirekte Rückschlüsse auf diese Merkmale zulassen.

Wirtschaftspolitiker Nüßlein hält diese Form der Bewerbungsverfahren für „wenig sinnvoll, ja für schädlich“. Denn: „Personalverantwortliche müssen schon vor einem Vorstellungsgespräch ein möglichst umfassendes Bild von der Person haben, die sich da bewirbt. Wenn sie sich aus den wenigen Angaben einer anonymisierten Bewerbung kein Bild machen können, was für eine Person das ist, wird sie entweder nicht oder unnötiger Weise eingeladen. Das führt nur zu zusätzlichem Aufwand für alle beteiligten.“, erläutert Nüßlein.

Diese Form der Bewerbungsverfahren sei gerade für mittelständische Unternehmen unzumutbar, findet der Abgeordnete. „Ausgerechnet der Mittelstand, der sich mit solchen Bewerbungen am meisten herumschlagen müsste und der Mehrkosten und den größeren Aufwand damit hätte, war in dem Modellprojekt der Antidiskriminierungsstelle schlecht repräsentiert. Solche Hirngespinste aus dem Fundus linksorientierter Gutmenschen allen Arbeitgebern zwingend vorzuschreiben, ist wirtschaftlich, aber auch in der Sache völlig daneben.“, urteilt der CSU-Wirtschaftspolitiker. Spätestens beim Vorstellungsgespräch würden die Persönlichkeitsmerkmale sowieso zur Geltung kommen, die für die Entscheidung des Personalers vielleicht ausschlaggebend seien und die „vorher künstlich versteckt“ worden seien, glaubt Nüßlein.

Der CSU-Abgeordnete hält den bestehenden Diskriminierungsschutz im deutschen Arbeitsrecht für „völlig ausreichend“, um eventueller Diskriminierung bei Bewerbungen entgegenzuwirken und den Bewerbern faire Chancen zu garantieren. „Außer höherem Verwaltungsaufwand und höheren Kosten bringt eine solche Form der Bewerbung weder den Bewerbern noch den Arbeitnehmern etwas.“ ist Nüßlein überzeugt.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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