Mittelständische Betriebe von übertriebenen Statistikpflichten entlasten!

Landtagsabgeordnete Alfred Sauter und Berta Schmid (CSU)
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Auch im Landkreis Günzburg klagen besonders kleine und mittelständische Betriebe über eine ausufernde statistische Berichtspflicht. Wie die örtlichen Landtagsabgeordneten Berta Schmid und Alfred Sauter mitteilen, will die CSU-Landtagsfraktion auf ihre Initiative hin der Statistikpflicht im Rahmen des Bürokratieabbaus zu Leibe rücken.

Für viele, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Landkreis Günzburg stellt die Erfüllung der gesetzlich vorgegebenen Statistikpflichten einen großen Aufwand und eine zusätzliche Arbeitsbelastung dar. Den Mittelständlern ist es schon aus finanziellen Gründen nicht möglich, einen Mitarbeiter einzustellen, der allein für das Ausfüllen von Statistikbögen zuständig ist. Besonders im Bereich der Abfallentsorgung bestehen für Unternehmen aufwändige Berichtspflichten, die oftmals unnötig sind.

Deshalb fordert die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag in ihrem Antrag die Staatsregierung auf, sich auf Bundesebene für die Abschaffung zahlreicher Statistiken einzusetzen. Hierzu zählen u.a. die Statistik über die Abfallentsorgung, die Statistik über das Einsammeln von Hausmüll und anderen Abfällen sowie die Statistik über das Einsammeln von Verpackungen. „Die Entlastung der Betriebe von statistischen Berichtspflichten ist ein wichtiger Bestandteil der Weiterentwicklung von Deregulierung und Entbürokratisierung“ so Sauter.

Für die Entlastung der Unternehmen ist insbesondere das „Standardkostenmodell“ hilfreich, mit dem die Kosten, die den Unternehmen aufgrund von Informationsverpflichtungen entstehen, geschätzt werden. Mit den Ergebnissen des „Standardkostenmodells“ werden unnötige oder zu aufwändige Berichtspflichten erkennbar und können abgeschafft werden.

Einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten bereits auf Bundesebene die Mittelstandsentlastungsgesetze I und II. Das „Erste Mittelstandsentlastungsgesetz“ mit 16 Einzelvorhaben ist bereits in Kraft getreten und entlastet besonders die mittelständische Wirtschaft. Das „Zweite Mittelstandsentlastungsgesetz“ mit weiteren 19 Einzelmaßnahmen und einer Bürokratisierungsersparnis von rund 100 Mio. Euro wurde Mitte September 2007 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist in Teilen bereits in Kraft. Die Vorarbeiten für ein „Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz“ wurden in den letzten Wochen intensiviert. Der ebenfalls von der Bundesregierung beschlossene „Maßnahmenkatalog für längerfristige mittelstandsfreundliche Reformvorhaben“ mit 37 Einzelvorhaben wurde bereits zu etwa zwei Dritteln umgesetzt. Die Bundesregierung hält zudem an ihrem Ziel fest, bis zum Jahr 2011 die Informations- und Berichtspflichten der Unternehmen um 25 % zu reduzieren.

„Der Bürokratieabbau ist eine politische Daueraufgabe“ so Schmid. „Die mittelständischen Betriebe können umso erfolgreicher wirtschaften, je weniger sie durch unnötige Bürokratie belastet werden“ so Sauter.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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