Laufzeitverlängerungen – kein Selbstläufer

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Auch bei Laufzeitverlängerungen soll der Einspeisevorrang für regenerative Energie erhalten bleiben

Anlässlich der Diskussion zur Verlängerung der Laufzeiten von Kernkraft¬werken erklärt der wirtschafts- und energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Georg Nüßlein:

Der Bundesumweltminister schärft mit seinen Einlassungen die Verhandlungsposition gegenüber den Kernkraftbetreibern. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass es beschlossene Sache sei, bedingungslos Laufzeiten zu verlängern. Wir erwarten erhebliche Zugeständnisse der Betreiber bezüglich vorteilsausgleichender Strompreisstabilität, die mit einer politischen Vorfestlegung nicht zu erreichen sind.

Auch wenn offenkundig ist, dass wir die Kernenergie als klimafreundliche, vom Ausland unabhängige und kostengünstige Brückentechnologie brauchen, heißt das nicht, dass jedes Kernkraftwerk bedingungslos und automatisch eine längere Laufzeit erhält.
Unabdingbare Voraussetzung für eine Laufzeitverlängerung ist, dass für jedes Kraftwerk separat überprüft wird, ob es den aktuellen Sicherheitsstandards nach den strengen deutschen Regeln und internationalen Standards entspricht.

Bei einer Laufzeitverlängerung müssen wir auch darauf achten, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen kommt, dass wir die Energien der Zukunft – die erneuerbaren Energien – stärken und dass wir einen Vorteilsausgleich durchführen, der schwerpunktmäßig in die Erforschung alternativer Energien sowie die Speicherung investiert werden soll.

Damit wird klar, dass es den behaupteten Verdrängungseffekt nicht gibt: Auch bei Laufzeitverlängerungen bleibt der Einspeisevorrang für regenerativen Strom erhalten; die Erforschung regenerativer Energien wird mit den zusätzlichen Mitteln gefördert.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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