Euro-Rettungsschirm nur mit begrenzter Haftung - Nüßlein sieht sich in Karlsruher Urteil im Wesentlichen bestätigt

CSU-Bundestagsabgeordneter Dr. Georg Nüßlein
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Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Wirtschaftspolitiker Dr. Georg Nüßlein sieht sich im Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Europäischen Stabilisierungsmechanismus (ESM) im Wesentlichen bestätigt. Nüßlein hatte dem ESM bei der Abstimmung im Bundestag nicht zugestimmt, da er befürchtet hatte, dass Deutschland gemäß den Formulierungen des Gesetzentwurfs ohne Limit für andere Schuldenländer haften könnte. Außerdem sah Nüßlein die Gefahr, dass das Parlament und damit die deutschen Steuerzahler bei über die zugesagte Haftungssumme hinausgehenden Zahlungen außen vor bleiben könnten. Genau dem haben die Karlsruher Richter nun einen Riegel vorgeschoben.

Wie Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in seiner Urteilsverkündung betonte, darf Deutschland den ESM-Vertrag nur ratifizieren, wenn völkerrechtlich sichergestellt ist, dass Deutschlands Haftung auf die bereits zugesagten 190 Milliarden Euro begrenzt ist und dass eventuell weitere Zahlungen in den ESM nur nach vorheriger Zustimmung des Bundestages möglich sind. In diesem Zusammenhang unterstrich das höchste deutsche Gericht auch, dass die Schweigepflicht der ESM-Verantwortlichen nicht dazu führen darf, dass der Bundestag nicht über die Pläne und Maßnahmen des ESM ausreichend unterrichtet wird.

Abgeordneter Nüßlein zeigte sich erleichtert darüber, dass der Haftungssumme Deutschlands nun ein fester Deckel aufgesetzt worden ist: „Das Verfassungsgericht hat jetzt endgültig klargemacht, dass Deutschland sich nicht selbst zur Melkkuh der Euroländer degradieren darf, sondern dass es klare, vor dem Steuerzahler verantwortbare Grenzen gibt. Verantwortbar ist in jedem Fall auch der Fiskalpakt, dem ich bei der Abstimmung im Bundestag Ende Juni schon zugestimmt hatte. Damit sorgen wir dafür, dass Länder wie Griechenland, Spanien, Italien oder Portugal in die Pflicht genommen werden, endlich ihre Haushalte in den Griff zu kriegen und ordentlich zu wirtschaften. Ohne eine Änderung der Mentalität in den Schuldenstaaten und ohne Druck von außen wird sich da nichts ändern – nicht dort und damit auch nicht hier. Die jüngste Entscheidung der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen von Schuldenstaaten in unbegrenztem Volumen aufkaufen zu wollen, ist da schon wieder weniger ermutigend. Damit werden keinerlei Anreize für eine strikte Haushaltskonsolidierung in Griechenland und Co. geschaffen. Aber darum wird sich das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren kümmern “, so Nüßlein.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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