Erfolg des Kindergelds im Landkreis Günzburg

v. l. Landtagsabgeordneter Alfred Sauter und Landtagsabgeordnete Berta Schmid
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Immer mehr Väter in Bayern machen „Babypause“. Im Landkreis Günzburg stammten im Jahr 2007 mehr als 14 % der bewilligten Anträge von Vätern. Die Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und Berta Schmid zeigen sich erfreut, dass so viele Väter vorübergehend auf eine Erwerbstätigkeit verzichten, um mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben.

Mehr als ein Jahr nach der Einführung des Elterngeldes zeigen sich die Väter im Landkreis Günzburg überdurchschnittlich babyfreundlich. Von den 930 bewilligten Anträgen auf Elterngeld stammten 2007 mehr als 14 % von Vätern. Das bedeutet, dass im Landkreis mehr als 130 Männer für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit ganz aufgaben oder zumindest auf höchstens 30 Wochenstunden reduzierten, um mehr Zeit für die Betreuung ihrer neugeborenen Kinder zu haben.

Betrachtet man den gesamten Freistaat Bayern ist der Landkreis Günzburg mit diesen Zahlen „Trendsetter“. Von den 94.361 bewilligten Anträgen stammten 11.720 von bayerischen Männern. Somit entschieden sich in Bayern schon im ersten Jahr des Elterngeldes 12,4 % der Väter dafür, teilweise oder ganz auf ihre Berufstätigkeit zugunsten der Kindererziehung zu verzichten. Auch in Schwaben wurde die Einführung des Elterngeldes von den Vätern positiv angenommen. 2007 stammten bereits knapp 13 % der bewilligten Anträge von Männern. Der Landkreis Günzburg belegt mit seinem Männeranteil von 14 % in Schwaben den dritten Platz. Nur in den Landkreisen Aichach-Friedberg (15,3 %) und Oberallgäu (15,5 %) haben mehr Männer Elterngeld in Anspruch genommen. „Der hohe Anteil an Vätern, die eine Babypause machen, ist auch auf die erfolgreiche Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik im Landkreis zurückzuführen. Neben der bewussten Entscheidung für die Übernahme der Kindererziehung, spielt für die Väter auch die wirtschaftlich günstige Situation der Unternehmen und die positiven Zahlen des Arbeitsmarktes eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit.“ so Sauter.

Seit dem 1. Januar 2007 können Eltern nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Elterngeld beantragen. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 % des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 Euro, der Mindestbetrag bei 300 Euro. Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren, also Hausfrauen und -männer oder Studierende, erhalten den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro. Das Elterngeld kann in Höhe des Mindestbetrags auch zusätzlich zum ALG II bezogen werden, ohne dass sich der ALG II-Anspruch dadurch mindert.
Ein Elternteil kann das Elterngeld höchstens 12 Monate für sich in Anspruch nehmen. Für zwei weitere Monate wird das Elterngeld ausgezahlt, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich auch der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Beantragen also beide Elternteile Elterngeld, wird es für maximal 14 Monate ausgezahlt. Vater und Mutter können den Zeitraum, für den das Elterngeld in Anspruch genommen werden soll, frei untereinander aufteilen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

„Eine moderne und nachhaltige Familienpolitik muss die geänderten Lebensumstände von Familien berücksichtigen. Mit der Einführung des Elterngeldes wird die wirtschaftliche Selbständigkeit von Familien gestärkt“ so Sauter. „Die Väter im Landkreis Günzburg haben erkannt, dass die Erziehung und Betreuung von Kindern nicht nur Aufgabe der Mütter ist“ so Schmid.
(Pressemitteilung: Büro Sauter)

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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