CSU hat erfolgreich für Feuerwehren und Hilfsorganisationen gekämpft

CSU-Landtagsabgeordeter Alfred Sauter
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Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts zur Einführung eines eigenen Führerscheins für Mitglieder der Feuerwehren, der Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes wurde eine wichtige Forderung des CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter umgesetzt. „Damit ist die Einsatzfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste auch für die Zukunft sichergestellt“, so Sauter.

Der spezielle „Feuerwehrführerschein“ wurde aufgrund des Europäischen Führerscheinrechts notwendig. Danach dürfen mit einer ab dem Jahr 1999 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht gefahren werden. Für schwerere Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen muss der kostspielige Führerschein der Klasse C1 erworben werden. Das Gewicht der Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes steigt wegen der verbesserten Sicherheitsausstattung stetig an und überschreitet in den meisten Fällen ein Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Ohne eine Ausnahmeregelung wird es daher aufgrund der demographischen Entwicklung immer weniger Feuerwehrleute und Rettungskräfte geben, die die Einsatzfahrzeuge fahren dürfen. Besonders die Freiwilligen Feuerwehren und Rettungsdienste, die auf das ehrenamtliche Engagement junger Leute angewiesen sind, bangen um ihren Nachwuchs.

Trotz mehrfacher Aufforderung hat SPD-Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee die Entscheidung über eine Änderung der Fahrerlaubnisverordnung zugunsten der Feuerwehren und Rettungsdienste verzögert. Auch der Landtagsabgeordnete Sauter hat auf Bundesebene immer wieder gedrängt, damit endlich ein praktikabler und kostengünstiger Lösungsvorschlag für das Führen schwerer Einsatzfahrzeuge unterbreitet wird. Der Kabinettsbeschluss zur Einführung eines „Feuerwehrführerscheins“ hat nun endlich den Weg für eine Änderung der gesetzlichen Regelungen bereitet.

„Jetzt ist SPD-Verkehrsminister Tiefensee aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrerlaubnisverordnung mit den konkreten Bestimmungen zu den Voraussetzungen für die Erteilung der Sonderfahrerlaubnis rasch geändert wird, damit die Landesbehörden künftig Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste und des Katastrophenschutzes Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht erteilen und die Feuerwehren und Rettungsdienste sobald wie möglich von den neuen Regelungen profitieren können“, so Sauter. „Die Zusatzausbildung für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins muss ohne großen Zeit- und Kostenaufwand ablaufen. Insbesondere für das Führen von Einsatzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen muss eine interne Einweisung ausreichen“ fordert Sauter. Sinnvoll erscheint für Sauter daher eine Zweiteilung der Zusatzausbildung in den Bereich für Einsatzfahrzeuge unter 4,75 Tonnen und in den Bereich zwischen 4,75 Tonnen und 7,5 Tonnen. „Die Ausbildungen und Einweisungen sind in das bestehende Ausbildungssystem zu integrieren. Bei den Freiwilligen Feuerwehren könnte die Ausbildung für den Bereich bis 7,5 Tonnen in die bestehende Maschinistenausbildung aufgenommen werden“, so Sauter.

„Die Bundesregierung hat mit der Einführung des „Feuerwehrführerscheins“ einen ersten Schritt in die richtige Richtung gemacht. Ich werde mich auch weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass die Umsetzung der neuen Regelung in der Praxis unbürokratisch und ohne große Kosten ablaufen wird“, so Sauter.

Bürgerreporter:in:

Stefan Baisch aus Günzburg

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