Rechtsextremismus
Wie sich die Demokratie gegen Verfassungsfeinde wehren kann

Das schärfste Schwert unserer Demokratie ist das Parteienverbot. Dies ist in Artikel 21 Grundgesetz niedergelegt. Dort heißt es unter anderem:

"Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen...sind verfassungswidrig."

Wird dies vom Bundesverfassungsgericht für eine Partei so entschieden, ist die Partei verboten und verliert Vermögen und Mandate.

Der Leitartikel "Verfassungsfeinde verbieten" von Dietmar Hipp im aktuellen SPIEGEL Nr. 33/2023, fordert die Politik im Zusammenhang mit der zunehmenden Radikalisierung der AfD auf, unsere Demokratie schärfer als bisher zu verteidigen.

Auszug: "Für die Anhänger des AfD-Fraktionsvorsitzenden im thüringischen Landtag, Björn Höcke, den man laut Gerichtsbeschluss als Faschisten bezeichnen darf, ist die Bundesrepublik eine Diktatur. Diese Sicht lässt einen politischen Umsturz als geradezu notwendig erscheinen. Nur dass Höcke und Konsorten keine freiheitliche Demokratie vorschwebt, sondern eine Volksherrschaft, in der nur diejenigen gelitten sind, die ihrer Meinung nach zum "biodeutschen" Volk gehören. Migranten gehören nicht
dazu. Und auch keine "Passdeutschen", die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, aber nicht dem Deutschenbild der
Rechtsextremen entsprechen.

Mit dem Grundgesetz ist das nicht zu vereinbaren. Der in Artikel 1 des Grundgesetzes festgelegte Schutz der Menschenwürde gilt für alle,
Deutsche wie Nichtdeutsche.

Es gibt noch Funktionäre und Mitglieder der AfD, die den
verfassungsfeindlichen Kurs nicht mitgehen wollen. Aber sie werden weniger und leiser. Die AfD treibt immer mehr ins Rechtsextreme, das konnte man zuletzt bei ihrem Europaparteitag sehen.

Um den Anfängen zu wehren, ist es im Umgang mit der AfD zu spät für ein "Nie wieder!".

Der Verfassungsschutz in Thüringen hat den "Flügel" um Höcke bereits im März 2021 als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft. Der "Flügel" hat sich zwar angeblich aufgelöst, aber faktisch seinen Einfluss ausgebaut. Es dürfte im Osten weitere Landesverbände geben, in denen Verfassungsfeinde dominieren.

Man sollte deshalb einzelne Landesverbände oder andere Untergliederungen der AfD, die erkennbar verfassungsfeindlich sind, verbieten. Ein Parteiverbot ist nämlich nicht nur auf Bundesebene möglich. Zwar richtet sich ein Verbotsantrag eigentlich gegen die gesamte Partei. Dem
Bundesverfassungsgericht steht es aber frei, nur bestimmte Parteigliederungen zu verbieten. Das ist im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht vorgesehen. Ein Verbotsantrag könnte deshalb darauf zugeschnitten werden. Man müsste dafür keine Gesetze ändern.

Nützt man aber damit nicht der AfD, verhilft man ihr nicht zur
Opferrolle, in der sie sich so gerne sieht?

Solche Befürchtungen sind nachvollziehbar, aber unbegründet. Viele AfD-Anhänger halten ja diejenigen, die nicht mit ihrer Partei zusammenarbeiten wollen, entgegen: Die AfD sei nicht verboten, also demokratisch. Das Argument würde entkräftet: Dort, wo sie verboten würde, wäre sie eben nicht demokratisch gewesen.

Und was ist mit den Wählern der verbotenen Parteigliederungen?

Die könnten ihr Kreuzchen bald darauf bei geläuterten Alternativen machen - solche Nachfolgeorganisationen wären erlaubt. Wählerinnen und Wählern, die bewusst eine verfassungsfeindliche Partei wählen wollen, wird das mit einem Parteiverbot indes zurecht versagt."

Bürgerreporter:in:

Bea S. aus Gießen

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