Abwasserzweckverband Schmuttertal (AZS) – Kläranlage erhält wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid für 2021

Die Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Schmuttertal in Hirblingen von oben. | Foto: Marcus Merk
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Wasserrechtliche Genehmigung für 2021 erhalten

Da Kläranlagen das geklärte Wasser durch Einleitung in fließende Gewässer wieder in den Wasserkreislauf rückführen, benötigen Kläranlagen eine wasserrechtliche Genehmigung der Unteren Wasserbehörde, die alle 20 Jahre neu beantragt werden muss. So kann gewährleistet werden, dass Kläranlagen technisch stets auf dem aktuellen Stand sind und Grenzwerte eingehalten werden.
Für die Kläranlage in Hirblingen lief zum Ende des Jahres 2020 die wasserrechtliche Genehmigung aus, weshalb der Abwasserzweckverband Schmuttertal im vergangenen Jahr einen neuen Antrag für eine wasserrechtliche Genehmigung erarbeitet und im Dezember eine vorläufige Betriebserlaubnis für das Jahr 2021 auf Basis der neuen Antragsunterlagen erhalten hat.
„Nach mehreren gemeinsamen Besprechungen hat unser Antragsstellungsverfahren im Spätherbst Fahrt aufgenommen und das notwendige Gutachten des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth konnte noch am selben Tag der Abschlussbesprechung entgegen genommen werden. Zur erfreulichen Entwicklung hat auch maßgeblich die zuständige Fachstelle im Landratsamt beigetragen, die mit dem vorliegenden Bescheid Zug um Zug die rechtmäßige Ausübung der beantragten Abwasserklärung bis zum Vorliegen der endgültigen wasserrechtlichen Erlaubnis zugesichert hat. Das verdient Dank und Anerkennung,“ lobt Verbandsvorsitzender Richard Greiner.
Wegen der Frist zur Abgabe von Stellungnahmen (28.12.2020) konnte der endgültige Bescheid mit einer Laufzeit von 20 Jahren noch nicht erteilt werden. Der AZS rechnet allerdings mit einem baldigen Zugang der wasserrechtlichen Genehmigung bis ins Jahr 2041.

Modernisierungs- und Erweiterungspläne der Kläranlage Hirblingen

2021 sind zwei große Projekte für die Modernisierung und Erweiterung der Kläranlage geplant. Zum einen wird die Belüftungsanlage der Belebungsbecken komplett erneuert, und zum anderen beginnen die Planungsarbeiten zum Bau des 3. Nachklärbeckens.

Förderbescheid über 150.000 Euro erhalten

Für die Erneuerung der Belüftungsanlage für die Belebungsbecken erhielt der Abwasserzweckverband Schmuttertal einen Förderbescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über rund 150.000 Euro (30 % der Gesamtsumme). Der Bewilligungszeitraum startet am 01.04.2021. „Somit erscheint es möglich, jetzt die Ausschreibungen zeitnah auf den Weg zu bringen und diese Maßnahme weitgehend in diesem Jahr umzusetzen“, so Verbandsvorsitzender Richard Greiner.

Bau des 3. Nachklärbeckens

Um die geplante Erweiterung der Kläranlage von 50.000 auf 75.000 Einwohnergleichwerte umzusetzen, ist der Bau eines dritten Nachklärbeckens nötig. Dies ist auch eine der Auflagen der Unteren Wasserbehörde für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung. Hierfür wurden rund 3,5 Mio. Euro Investitionssumme in den Haushalt aufgenommen. Für das Jahr 2021 sind Planung, Ausschreibung und Vergabe des Neubaus geplant. Ab dem Jahr 2022 wird dann voraussichtlich mit dem Bau des Nachklärbeckens begonnen.

Bürgerreporter:in:

Stadt Neusäß aus Neusäß

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