myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Alptraum: Krank und kein Geld - Krankengeld für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige und Freiberufler fällt weg!

Existenziell aber wenig bekannt: Für freiwillig in der GKV versicherte Selbständige und Freiberufler fällt ab 01.01.2009 das Krankengeld weg. Diese Leistung wird zum 01.01.2009 ersatzlos gestrichen. Vielen freiwillig versicherten Selbständigen und Freiberuflern ist das nicht bewusst - im Fall einer längeren Krankheit sind Sie ohne Einkommensabsicherung!

Weisen Sie in Ihrem Umfeld auf diese Existenzbedrohung hin!

Welche Lösungen gibt es?

a) Sie verzichten auf Ihr Recht zu wechseln. Durch einen Wahltarif binden Sie sich für mindestens 3 Jahre an Ihre jetzige Kasse. Auch ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist dann für die nächsten 3 Jahre nicht möglich. Diese Wahl-Tarife sind neu und ohne Erfahrungswerte. Subventionen sind gesetzlich ausgeschlossen. Ob und in welcher Höhe dies zu Beitragssteigerungen führt, wird erst die Zeit zeigen. Auf Ihr Kündigungsrecht im Falle von Beitragserhöhungen müssen Sie verzichten - Sie sind für 3 Jahre gebunden.
Vorteil der Wahltarife: die Kasse darf Sie nicht ablehnen – auch wenn Sie bereits erkrankt sind.

b) Sie behalten sich Ihr Recht auf den Wechsel der Krankenkasse (und damit die Möglichkeit durch einen Wechsel Beiträge zu sparen) und sichern das Krankentagegeld mittels einer privaten Zusatz-Versicherung ab (z.B. ab 9,90 EUR für 1200,- EUR Absicherung pro Monat für einen 40 jährigen Mann).

Weshalb Sie bei einer privaten Absicherung Sie jetzt handeln sollten:
Zum 01.01.2009 werden auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankenversicherer angepasst. Mit dieser Anpassung erhalten die Versicherungsgesellschaft wieder das Recht den Vertrag zu kündigen (ist erst seit 2008 weggefallen).
Sichern Sie sich noch den aktuellen Rechtsstand - keine Kündigung durch die Krankenversicherung - bei Beginn in 2008!

Fragen?
0800 - 66 444 80 05 - Kostenlose Service-Rufnummer mit Antworten!

Weitere Beiträge zu den Themen

KrankenkasseKrankenversicherungKrankengeldZusatzversicherungGKVFinanzinformationenVersicherungGesundheit

2 Kommentare

Das habe ich bisher noch nicht gewusst:

... Die Pflicht des Arbeitgebers zur Entgeltfortzahlung für Angestellte endet nach 6 Wochen - danach zahlt die Krankenkasse an freiwillig Versicherte ab 01.01.2009 NICHT mehr!...

Wo kann man denn das auf einer offiziellen Internetseite nachlesen?

Für Angestellte die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen und dadurch freiwillig Versicherte sind, ändert sich an der bisherigen Regelung nichts, die Änderungen betreffen die hauptberuflich Selbständigen und Freiberufler (sowie Saisonarbeiter). (Im Text Geändert.)

Link Tipp zu einer übersichtlichen Broschüre der AOK Saarland:
www.aok.de/saarland/htm/wahltarife/download/wahltarif_vorschau.pdf

Beteiligen Sie sich!

Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

RothenbergWeißwurstfrühstückReligionFrühlingFierantenSeniorenheimSpendeKatholische KircheFriedberg (Bayern)AWOMusikFest

Meistgelesene Beiträge