"Zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser "

Das bayerische Reinheitsgebot ins Anlas für den Tag des Deutschen Bieres
  • Das bayerische Reinheitsgebot ins Anlas für den Tag des Deutschen Bieres
  • hochgeladen von Franz Scherer

Mit dem Tag des Deutschen Bieres wird seit 1994 von den deutschen Bierbrauern der Erlass des bayerischen Reinheitsgebots im Jahr 1516 gefeiert. Der Tag des Deutschen Bieres findet jährlich am 23. April statt, dem Jahrestag des Erlasses.

"Wenn ein Bierschenker schlechtes Bier macht oder ungerechtes Maß gibt, soll er gestraft werden…", ordnete Friedrich Barbarossa an, als er am 21. Juni 1156 der Stadt Augsburg das Stadtrecht verlieh. 1493 erließ Herzog Georg der Reiche für das Herzogtum Bayern-Landshut, das alte bayerische Kerngebiet, die Vorschrift, dass die Brauer nur Malz, Hopfen und Wasser verwenden durften – "bei Vermeidung von Strafe an Leib und Gut".

Als dann nach dem Landshuter Erbfolgekrieg und der Wiedervereinigung der bayerischen Teilherzogtümer die bislang unterschiedlichen bayerischen Landrechte harmonisiert wurden, wurde das ursprünglich bayern-landshutische Reinheitsgebot neu gefasst und auf ganz Bayern ausgedehnt. Es wurde schließlich am 23. April 1516 durch den bayerischen Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt offiziell erlassen. Dieser Erlass regulierte einerseits die Preise, andererseits die Inhaltsstoffe des Bieres: Das Bayerische Reinheitsgebot war aus der Taufe gehoben. "Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen."

Jetzt wird die Frage aufkommen: Wo sind die Hefe und das Malz, die unabdingbaren Zutaten im Brauereigeschäft? Die sind dann erst im Deutschen Biersteuergesetz (i. d. F. Vom 9. Juli 1923) zu finden. Dort wurde die Braukunst nochmals verfeinert und geregelt. Erstmals ist jetzt von untergärigem und obergärigem Bier die Rede. Für untergäriges Bier waren Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser als Zutaten zugelassen, für obergäriuges Bier durften es auch andere Malzsorten sowie definierte Zuckerarten und Farbstoffe sein.

Wie es aber so ist: Im Zuge der "Globalisierung" wurde 1993 auch das Biersteuergesetz neu gefasst, weil sonst alle nach Deutschland exportierenden Länder mit ihren Bieren an dieses Reinheitsgebot gebunden gewesen wären. Heute gelten die Normen und Zutaten des Reinhaltegebots ausschließlich für Biere, die in Deutschland hergestellt werden.

Quellen: Wikipedia, Deutscher Brauerbund

Weitere Informationen:
bierundwir.de Ausführliche Beschreibung deutscher Biersorten
Deutschlands Brauereien

Bürgerreporter:in:

Franz Scherer aus Friedberg

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