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Die Qual der Neuwahl

Die Wahl des sechzehnten Landtags Nordrhein-Westfalen findet am Sonntag, den 13. Mai 2012 statt. Dies hat die Landesregierung heute (16. März 2012) in Düsseldorf beschlossen. „Mit diesem Wahltermin schöpfen wir die von der Verfassung vorgegebene Frist für Neuwahlen aus“, erklärte Innenminister Ralf Jäger. Es liege im Interesse der Parteien, Wahlbewerber und Wahlbehörden, ausreichend Zeit für notwendige Abstimmungen und organisatorische Vorbereitungen zu erhalten.

Wegen der kurzen Zeitspanne bis zum Wahltag werden zugleich die für das Wahlverfahren maßgeblichen Fristen und Termine angepasst. Danach können Wahlvorschläge bis spätestens zum 33. Tag vor der Wahl - also bis zum 10. April 2012 (Dienstag nach Ostern) - eingereicht werden.

Laut nordrhein-westfälischer Landesverfassung sind Neuwahlen innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung des Landtags durchzuführen. Nachdem sich das Landesparlament am 14. März aufgelöst hatte, begann die Frist am 15. März und endet mit Ablauf des 13. Mai 2012.

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