myheimat.de setzt auf dieser Seite ggf. Cookies, um Ihren Besuch noch angenehmer zu gestalten. Mit der Nutzung der AMP-Seite stimmen Sie der Verwendung von notwendigen und funktionalen Cookies gemäß unserer Richtlinie zu. Sie befinden sich auf einer sogenannten AMP-Seite von myheimat.de, die für Mobilgeräte optimiert ist und möglicherweise nicht von unseren Servern, sondern direkt aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern, wie z.B. Google ausgeliefert wird. Bei Aufrufen aus dem Zwischenspeicher von Drittanbietern haben wir keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch diese.

Weitere Informationen

Karfreitag
Take a break at Good Friday!

Am Karfreitag gedenken Christen der Leidenszeit und des Todes Jesu. Der biblischen Überlieferung nach wurde der Sohn Gottes an diesem Tag in Jerusalem wegen Aufruhrs und Gotteslästerung verurteilt und auf dem Hügel Golgatha gekreuzigt. Schon seit dem frühen Christentum wird der Freitag vor Ostern als stiller Tag der Buße, des Fastens und des Gebets begangen. Der Name leitet sich vom althochdeutschen Wort »kara« ab, das Trauer oder Wehklage bedeutet. Karfreitag gilt in Deutschland als sogenannter stiller Feiertag. Märkte, Sport- und Musikveranstaltungen sind eingeschränkt. Für einige Feierfreudige ist das ärgerlich, herrscht mancherorts doch sogar ein Tanzverbot.

Tanzverbot in Deutschland:

Baden-Württemberg: Ab Gründonnerstag, 18 Uhr bis Karsamstag, 20 Uhr
Bayern: Ab Gründonnerstag, 2 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Berlin: An Karfreitag von 4 Uhr bis 21 Uhr
Brandenburg: Ab Karfreitag, 0 Uhr bis Karsamstag, 4 Uhr
Bremen: An Karfreitag von 6 Uhr bis 21 Uhr
Hamburg: Ab Karfreitag, 5 Uhr bis Karsamstag, 0 Uhr
Hessen: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostermontag 12 Uhr
Mecklenburg-Vorpommern: Ab Karfreitag, 0 Uhr bis Karsamstag, 18 Uhr
Niedersachsen: Ab Gründonnerstag, 5 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Nordrhein-Westfalen: Ab Gründonnerstag, 18 Uhr bis Karsamstag, 6 Uhr
Rheinland-Pfalz: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostersonntag, 16 Uhr
Saarland: Ab Gründonnerstag, 4 Uhr bis Ostersonntag, 0 Uhr
Sachsen: An Karfreitag ganztägig
Sachsen-Anhalt: An Karfreitag ganztägig
Schleswig-Holstein: Ab Karfreitag, 2 Uhr bis Karsamstag, 2 Uhr
Thüringen: An Karfreitag ganztägig

Weitere Beiträge zu den Themen

RitualeKarfreitagTanzverbot

Kommentare

Beteiligen Sie sich!

Es gibt noch keine Kommentare. Um zu kommentieren, öffnen Sie den Artikel auf unserer Webseite.

Zur Webseite

Themen der Woche

FotogalerieFOTOGRAFINNENTierfotografieFotosTiereNaturTier- und NaturfotografieFotografieFotoNah & FernTierschutz