Coronavirus: Antworten auf die häufigsten Fragen

Wie bereits zu erwarten war, ist das Anrufaufkommen auf der vom Staatlichen Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg eigens eingerichteten Coronavirus-Hotline sehr hoch. „Deshalb haben wir nun auf unserer Internetseite www.landkreis-augsburg.de/corona eine Unterseite mit Antworten zu den häufigsten Fragen unserer Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet, um die Kollegen am Telefon zu entlasten“, erklärt Landrat Martin Sailer. Die Seite soll auch künftig immer weiter aktualisiert werden. Auf diese Weise soll es möglich gemacht werden, dass sich Bürgerinnen und Bürger ihren Anruf bei der Hotline sparen und sich ihre Fragen selbst beantworten können. Die aktuell häufigsten Fragen sind Folgende:

Wie äußert sich die Krankheit?

Die meisten Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus verlaufen mild. Anzeichen einer Erkrankung sind:

• Fieber
• Husten
• Kurzatmigkeit
• Atembeschwerden

Nur in schwereren Fällen kann die Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes Atemwegssyndrom, Nierenversagen und sogar den Tod verursachen.

Wie ansteckend ist das Corona-Virus?
Das Virus wird von Mensch zu Mensch vorwiegend durch Tröpfcheninfektion, also durch Husten, Niesen oder Speichel übertragen.

Wie lange dauert es, bis ich eine Ansteckung bemerke?

Laut aktuellem Stand ziehen sowohl WHO als auch ECDC weiterhin eine Inkubationszeit von 14 Tagen in der Falldefinition heran.

Sind Kinder im Vergleich zur Normalbevölkerung anfälliger für eine Erkrankung und kann eine Ansteckung vermieden werden?
Es gibt keine Nachweise, dass Kinder anfälliger für eine COVID-19 Erkrankung sind – die meisten belegten Fälle von COVID-19 aus China berichten von Erwachsenen. Dennoch wurden Ansteckungsfälle von Kindern, mitunter sehr jungen Kindern, berichtet. Kinder sollten die üblichen Präventionsmaßnahmen wie Erwachsene ergreifen, wie etwa häufiges gründliches Händewaschen, und den Kontakt zu erkrankten Personen meiden.

Kann ich mich über Lebensmittel oder Wasser mit dem Corona-Virus infizieren?

Nein: Von Fleisch, Wurst, Eiern, Obst, Gemüse, Wasser usw. geht keine Gefahr durch das neuartige Coronavirus aus. Es gibt derzeit keine Hinweise darauf, dass sich Menschen über herkömmliche Lebensmittel bzw. über Trinkwasser/Leitungswasser oder Oberflächenwasser mit dem neuartigen Coronavirus infiziert haben.

Sind Schwangere im Vergleich zur Normalbevölkerung anfälliger für eine Erkrankung mit COVID-19?
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für eine erhöhte Anfälligkeit schwangerer Frauen für COVID-19. Frauen können aber während ihrer Schwangerschaft im Vergleich zur Normalbevölkerung ein höheres Risiko einer Erkrankung haben, wie dies in anderen Coronavirus-Erkrankungen wie etwa MERS oder SARS (oder aber anderen viralen Atemwegsinfektionen wie etwa Grippe) nachweislich der Fall ist.

Wie kann ich mich vor Corona-Viren schützen?

Wie bei der saisonalen Grippe werden folgende Maßnahmen empfohlen:

• Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich mit Wasser und Seife oder einem alkoholhaltigen Desinfektionsmittel
• Bedecken Sie Mund und Nase mit einem Papiertaschentuch (nicht mit den Händen), wenn Sie husten oder niesen
• Entsorgen Sie das Papiertaschentuch umgehend und waschen Sie danach Ihre Hände
• Vermeiden Sie direkten Kontakt zu kranken Menschen

Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison.

Können Einmal-Munschutzmasken schützen?
Einmal-Mundschutzmasken sind kein wirksamer Schutz gegen Viren oder Bakterien, die in der Luft übertragen werden. Aber sie können dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch „Spritzer“ von Niesen oder Husten zu verringern. Die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zum persönlichen Schutz sowie zum Schutz von anderen Personen vor der Ansteckung mit Erregern respiratorischer Infektionen sind eine gute Händehygiene, korrekte Hustenetikette und das Einhalten eines Mindestabstandes (ca. 1 bis 2 Meter) von krankheitsverdächtigen Personen. Diese Maßnahmen gelten generell auch während der Grippesaison. Zum jetzigen Zeitpunkt wird das Tragen von Hygiene- bzw. Atemschutzmasken für die gesunde Allgemeinbevölkerung weder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch von der europäischen Seuchenschutzbehörde (ECDC) empfohlen.

Mein Hausarzt hat mich auf das Staatliche Gesundheitsamt verwiesen. Ich habe eine leichte Erkältung / einen leichten Schnupfen, war aber in keinem Risikogebiet und hatte auch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person. Was muss ich tun?
In der „kalten Jahreszeit“ ist es nicht unüblich, dass viele Personen normale Erkältungen bekommen. Bleiben Sie bitte ruhig und beobachten Sie Ihre Symptome. Mit diesem Hintergrund müssen Sie vorerst nicht auf das Coronavirus getestet werden.

Ich war in Südtirol im Urlaub, hatte keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person und habe keine oder nur leichte Symptome. Was muss ich tun?
Wenn Sie keine Symptome haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Sollten Sie Symptome haben, melden Sie sich bitte unter der Corona-Hotline 0821 3102 3999.

Ich bin Lehrkraft und als Springer an einer jetzt wegen des Coronavirus geschlossenen Schule tätig. Was muss ich tun?

Sollten Sie als mögliche Kontaktperson infrage kommen, werden die Mitarbeiter des Staatlichen Gesundheitsamtes auf Sie zukommen. Sie müssen nichts veranlassen. An nicht geschlossenen Schulen können Sie weiterhin unterrichten.

Mein Kind muss wegen der Schulschließungen zuhause bleiben. Ich habe aber noch weitere Kinder, die auf andere Schulen gehen. Müssen auch diese Kinder zuhause bleiben?
Nein, Ihre Kinder können nicht geschlossene Schulen weiterhin besuchen.

Die Schule meines Kindes wurde wegen des Coronavirus geschlossen. Wie verhält es sich bei Sportvereinen etc.? Müssen die Kinder, die in Risikogebieten waren oder von Schulschließungen betroffen sind, z. B. vom Vereinstraining fernbleiben?
Bei den Schulschließungen handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, um eine potenzielle Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen. So lange Ihr Kind keine Symptome vorweist, müssen auch keine Maßnahmen ergriffen werden. Es wird allerdings angeraten, große Menschenansammlungen zu meiden.

Mein Chef verlangt von mir, dass ich einen Abstrich mache und mich auf das Coronavirus testen lasse. / Ich selbst möchte einen Abstrich machen und mich auf das Coronavirus testen lassen. Geht das und an wen kann ich mich wenden?

Ein Abstrich von Seiten des Staatlichen Gesundheitsamtes kann nur bei symptomatischen Personen und nach offizieller Anordnung erfolgen.

Mein Chef sagt, dass er mich nicht arbeiten lässt, weil mein Kind eine Schule besucht, die jetzt geschlossen ist.
Wenn Ihr Kind nicht unter offizieller Quarantäne steht, dürfen Sie ganz normal arbeiten. Bei den Schulschließungen handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme, um eine potenzielle Verbreitung des neuartigen Coronavirus einzudämmen.

Kann ich mein Kind noch in Vereine, zu Nachhilfestunden, in die Musikschule etc. lassen?

Sollte Ihr Kind unter offizieller Quarantäne stehen, muss Ihr Kind zuhause bleiben. Ansonsten liegt die Absage von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen im eigenen Ermessen. Es wird allerdings angeraten, große Menschenansammlungen zu meiden.

Ich habe eine Veranstaltung geplant. Kann diese jetzt noch stattfinden?
In Bayern werden alle Veranstaltungen mit über 1000 Besuchern abgesagt. Bei kleineren Veranstaltungen liegt die Absage im eigenen Ermessen. Es wird allerdings angeraten, deren Notwendigkeit zu überdenken.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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