Corona: Was Landkreisbürger wissen sollten

Abweichende Öffnungszeiten im Testzentrum Hirblingen

Die Weihnachtsfeiertage stehen kurz bevor und es ist davon auszugehen, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor und nach ihrem Weihnachtsbesuch bei der Familie auf das Coronavirus testen lassen möchten, um sicherzugehen, Verwandte nicht unbeabsichtigt anzustecken. Aus diesem Grund bittet das Landratsamt Augsburg, die geänderten Öffnungszeiten des Corona-Testzentrums in Hirblingen über die Feiertage zu beachten:

• Donnerstag, 24. Dezember 2020: 8 bis 14 Uhr
• Freitag, 25. Dezember 2020: geschlossen
• Samstag, 26. Dezember 2020: geschlossen
• Sonntag, 27. Dezember 2020: geschlossen
• Montag, 28. Dezember bis Mittwoch, 30. Dezember: reguläre Öffnungszeiten (9 bis 17 Uhr)
• Donnerstag, 31. Dezember 2020 (Silvester): 8 bis 14 Uhr
• Freitag, 1. Januar 2021: geschlossen
• Ab Samstag, 2. Januar 2021, gelten wieder die regulären Öffnungszeiten (Montag bis Freitag: 9 bis 17 Uhr; samstags, sonntags und feiertags geschlossen)

Eine Terminvereinbarung ist im Internet unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/ möglich. Alternativ zum Online-Anmeldeverfahren können Termine auch telefonisch unter der Rufnummer + 49 211 387 895 73 (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) vereinbart werden. Da die mündliche Übermittlung von persönlichen Daten am Telefon wesentlich fehleranfälliger ist als die schriftliche Anmeldung über das Formular, wird darum gebeten, auf die Möglichkeit zur telefonischen Terminvereinbarung nur in zwingenden Einzelfällen zurückzugreifen. Die möglichen Terminfenster werden immer sieben Tage im Voraus freigeschaltet.

Antigen-Schnelltests für Selbstzahler

Wem das Warten auf das Ergebnis des PCR-Tests zu lange dauert, hat die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen im Landkreis Augsburg einen Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten durchführen zu lassen:

Ecolog-Testzentrum Hirblingen
• Ort: Gersthofer Straße 9, 86368 Gersthofen Hirblingen
• Preis: 38,50 Euro (bis 31.12.2020); 39,50 Euro (ab 01.01.2020)
• Geöffnet ab: Montag, 21. Dezember 2020
• Öffnungszeiten entsprechen denen des Testzentrums
• Informationen, Registrierung und Terminvergabe (ab Montag) unter https://www.ecocare.center/lkr-augsburg/

Schnelltestzentrum „Schnelltest4U“
• Ort: Benzstraße 2, 86343 Königsbrunn
• Preis: 39 Euro
• Geöffnet ab Montag, 21. Dezember 2020
• Öffnungszeiten: Montag bis Sonntag, 15.30 bis 20 Uhr
• Informationen, Registrierung und Terminvergabe unter https://schnelltest4u.de/

Schnelltestzentrum PM Untermeitingen
• Ort: Daimlerstraße 24, 86836 Untermeitingen
• Preis: 28 Euro
• Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag, 15 bis 19 Uhr; Sonntag, 13 bis 18 Uhr
• Informationen unter www.corona-schnelltest.discopm.com
• Registrierung unter www.publictesting.de
• Keine Terminvereinbarung notwendig

Gegebenenfalls bieten auch diverse Hausärzte im Landkreis Antigen-Schnelltests für Selbstzahler an. Dies ist direkt bei den Hausarztpraxen zu erfragen.

Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, muss sich die getestete Person sofort in Quarantäne begeben und eine PCR-Labortestung durchführen. Sollte diese negativ ausfallen, ist die Quarantäne beendet. Wenn nicht, muss die positiv getestete Person in jedem Fall mindestens zehn Tage strengste häusliche Isolation einhalten und darf die Isolation zudem erst verlassen, nachdem sie mindestens 48 Stunden symptomfrei ist. Weitere Informationen für Corona-Positive und (potenzielle) Kontaktpersonen sind unter www.landkreis-augsburg.de/corona-orientierungshilfe nachzulesen.

Notbetreuung in Schulen und Kitas

Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass Kinder und Jugendliche wann immer möglich zu Hause betreut werden sollen. Aus diesem Grund werden sowohl in Schulen als auch in Kitas Notbetreuungen angeboten. Die Organisation übernehmen die Schulen und Kitas selbst.

Die Notbetreuung an Schulen bis zu den regulären Weihnachtsferien (also bis einschließlich 22. Dezember 2020) gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen.

In Kitas sollen folgende Kinder eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können:

• Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen,
• Kinder, deren Betreuung zur Sicherstellung des Kindeswohls von den zuständigen Jugendämtern angeordnet worden ist,
• Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII haben,
• Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind.

Anders als im Frühjahr wurde darauf verzichtet, spezielle Berufsgruppen festzulegen, die zur Inanspruchnahme einer Notbetreuung berechtigt sind. Vielmehr wird auf den Bedarf der Eltern abgestellt.

Kinder mit reduziertem Allgemeinzustand oder Kinder, die in Quarantäne sind oder die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Personen hatten, dürfen die Notbetreuung nicht besuchen.

An Tagen, an denen bereits Schließtage geplant waren, muss selbstverständlich keine Notbetreuung angeboten werden. Auch die Regelungen für „vorgezogene Weihnachtsferien“ bleiben unverändert gültig. Hier galt schon bislang, dass für die Eltern, die dringend eine Betreuung benötigt haben, diese angeboten werden musste. Damit steht also auch dem geplanten und wohlverdienten Weihnachtsurlaub der Beschäftigten in den Kitas auch weiterhin nichts im Wege.

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Landratsamtes Augsburg

Um auch während der sich aktuell stetig verschärfenden Lage aufgrund der Corona-Pandemie weiter handlungsfähig zu bleiben und um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen, ist das Landratsamt Augsburg bis auf Weiteres nur eingeschränkt erreichbar. „Leider lassen uns die aktuellen Entwicklungen keine andere Möglichkeit. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, so viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie möglich für die nächste Zeit aus dem Homeoffice arbeiten zu lassen“, erklärt Landrat Martin Sailer. Alle Personen, die in der nächsten Zeit einen Termin im Landratsamt Augsburg oder einer Außenstelle benötigen, werden gebeten, die Dringlichkeit ihres Anliegens zu überprüfen und ihre Vorsprache gegebenenfalls auf die zweite Januarhälfte oder einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Sollte ein Termin unumgänglich sein, wird zur Vorbesprechung und Vereinbarung eines Termins explizit um Kontaktaufnahme mit der zuständigen Sachbearbeiterin bzw. dem zuständigen Sachbearbeiter, wenn möglich per E-Mail, gebeten. Im Amt für Ausländerwesen und Integration, in der Zulassungsstelle, im Bauamt und in der Fahrerlaubnisbehörde stehen für die Terminvereinbarung zudem spezielle Telefonnummern zur Verfügung. Diese sind unter www.landkreis-augsburg.de/termin nachzulesen.

Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg ist in der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 27. Dezember 2020, sowie von Donnerstag, 31. Dezember 2020, bis einschließlich Sonntag, 3. Januar 2021, telefonisch nicht erreichbar. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich in medizinischen Notfällen oder bei Verschlechterung ihres Gesundheitszustands ärztliche Hilfe über den ärztlichen Bereitschaftsdienst (KVB: 116117) oder im akut bedrohlichen Gesundheitszustand über die Rettungsleitstelle (112) anzufordern. Die aktuellen Corona-Zahlen sind auch über die Feiertage auf dem Covid-19-Dashboard des Robert-Koch-Instituts unter http://corona.rki.de einzusehen.

Veröffentlichung der gemeindebezogenen Fallzahlen wird vorgezogen

Die positiv getesteten COVID-19-Fälle nach Gemeinden, die das Landratsamt Augsburg normalerweise freitags veröffentlicht, werden aufgrund der Feiertage vorgezogen am Mittwoch, 23. Dezember 2020 sowie am Mittwoch, 30. Dezember 2020, veröffentlicht.

Alle wichtigen Informationen sind auch im Internet unter www.landkreis-augsburg.de/corona und auf den jeweiligen Unterseiten nachzulesen. Hier finden sich neben den aktuell geltenden Maßnahmen unter anderem auch Antworten auf die häufigsten Fragen zum Lockdown.

Bürgerreporter:in:

Landratsamt Augsburg aus Augsburg

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